XI
1 Reklamation

Mömax - meine gesetzlichen Rechte ernsthaft verletzt.

  • Nicht gelöst
  • 16 Sep 2020
  • #118526
  • 82

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15.09.2020
Nr.-von Bonus Card :3002687328
Betr.:
1. Beschwerde gegen Ihre Filialen in Frankfurt mömax
2. Kehre zu meinem Bonusheft zurück
Ich bin Kunde Ihrer Filialen mömax Frankfurt und habe Kundenkarte und Bonusheft mit Nr.-3002687328.
Am 14. September 2020 kaufte ich Möbel für mehr als 300 Euro. Da ich nicht weiß, wie der Rabatt von 33% berechnet wird, brachte mein Vater den Kaufvertrag mit Nr.-FRQ9DJ am Nachmittag des 15. September ca 17 Uhr zur Filiale fragen.
Ein schwarzhaariger, ca 1,7 Meter großer junger Verkäufer und eine Verkäuferin, die am Informationsschalter arbeitete, kamen zu meinem Vater und sagten meinem Vater, dass ein Kunde nur pro Jahr ein Mal benutzen darf. Wir haben den Rabatt bereits erhalten, sodass wir ihn nicht mehr verwenden können. Der männliche Verkäufer nehmt meine Karte und Bonusheft fest und sagte er, daß die Bonusheft und Card schlagnehmen muß, selbverstendlich findet Mein Vater sehr ärger und wies darauf hin, dass die Card und Heft noch verwenden müssen. Der männliche Verkäufer drohte meinem Vater mit der Polizei, und mein Vater wartete darauf, dass er die Polizei anrief.die Verkäuferin bat ihn, mir die Karte zurückzugeben, aber er nahm immer noch mein Bonusheft. Ich glaube, die sind die Rechte von Kunden, und sie haben meine gesetzlichen Rechte ernsthaft verletzt.
Ich fordere hiermit dringend auf, das Bonusheft an mich zurückzusenden, und der männliche Verkäufer muss sich bei meinem Vater entschuldigen. Ich erwarte deine Antwort.
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E-mail.*****
Handy:*****

29-09-2020 um 15:40


Sehr geehrter Kunde,
es tut uns sehr leid, was Ihnen hier widerfahren ist. Wir haben Ihren Beitrag an die entsprechende Stelle in der Filiale weitergeleitet und um eine Stellungnahme ersucht.
Ihr mömax Social Media Team

01-10-2020 um 16:43


Sehr geehrter Kunde,
gerne leite ich Ihnen die Stellungnahme der Filiale wie folgt weiter:

Ich habe folgende Antwort dem Kunde schon 3 mal geschickt:

am 16.09.2020 zweimal
am 21.09.2020 einmal da habe ich Ihn angerufen und nach einer E-Mail Adresse gefragt da die von 16.09.2020 unzustellbar waren.
Eben habe ich ihm die Antwort wieder weitergeleitet.



Guten Tag Herr *****,

Sie haben Ihre eigene Karte und Ihren Kaufvertrag, den Sie persönlich erfasst haben Ihrem Vater gegeben.

Ihr Vater hat leider keine Berechtigung für Sie irgend etwas am Kaufvertrag zu ändern,
auch darf er nicht Ihre Karte und Heft tragen.

Es ist Ihre Karte und Ihr Heft, wenn er damit einkauft und unterschreibt ist dies eine Unterschrift und Dokumentenfälschung.

Sie haben das Heft und die Karte am 14.09.2020 erhalten mit dem Abschluss des Kaufvertrages FRQ9DJ.
Der 33% Gutschein ( ist nur einmalig einlösbar ) ist dann erst ab dem nächsten Einkauf möglich und nicht sofort, unabhängig davon geht dies nicht auf Werbeartikel, Bestpreis und Abverkaufsware.

Sie haben komplett Werbeware gekauft, somit haben Sie auch kein Anrecht auf die 33%.

Dies haben mehrere Mitarbeiter versucht Ihrem Vater zu erklären, doch leider wollte er es nicht akzeptieren.

Er wollte dann den Kaufvertrag stornieren, was nur gegen eine Schadensersatzgebühr in Höhe von 25% möglich ist, laut unseren AGB's.

Auch die Büroleitung versuchte es Ihrem Vater zu erklären, dass er nicht der Kaufvertragsinhaber ist und er dies nicht entscheiden darf.
Daraufhin hat Ihr Vater leider der Büroleitung den Kaufvertrag auch ins Gesicht gehalten, worauf ein Mitarbeiter dann dazwischen gegangen ist.

Ein Kunde hat Rechte und sollte auch wie ein König behandelt werde, jedoch hat der Kunde auch Pflichten die er zu erfüllen hat und Respekt berührt auf beide Seiten.

Sie erwarten von uns das sich die Mitarbeiter bei Ihrem Vater entschuldigen,ok, ich entschuldige mich im Namen des Mitarbeiters.

Entschuldigen Sie sich für Ihren Vater für das Verhalten gegenüber meiner Büroleitung?

Das Bonusheft hat die Büroleitung behalten, da die Bonuskarten Nummer auf der Rückseite des Heftes nicht mit Ihrer Karte übereinstimmt sondern einen anderen Kunden gehört.

Meine Frage an Sie, wann holen Sie die Ware ab?

Sollte Sie noch fragen haben können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Vielen dank
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Ihr mömax Social Media Team

26-10-2020 um 08:59


Problem nicht gelöst

2 / 10

Kundendienstbewertung

Nein

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der s.g Hausleiter Herr A. in Mömax Frankfurt ist so unhöflich, unvernünftig, erklärte die Bonusheft einfach nach seine Wunsch,z.B man nutzt die nur einmal im Jahr und es darf nur eine Bonusheft für eines Nachnamens zulässig!
Solange er noch da ist, gehe ich nicht mehr bei Mömax in Frankfurt einkaufen!
Bis jetzt hat er meine Bonusheft noch nicht zurückgegeben!

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