Gutschein am Standort nicht einlösbar

  • Ungelöst
  • 09 Dez 2021
  • #324607
  • 445
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Vor etwa drei Jahren verschenkten wir einen Gutschein für einen Flugsimulator-Besuch in Berlin i.W.v. ca. 200 €. In den ganzen 3 Jahren war es weder MyDays, noch dem Veranstalter möglich, einen passenden Termin anzubieten, es seien keine verfügbar. Dreimal wurde man auf eine dubiose Warteliste gesetzt, um Monate danach wieder ungefragt von der Warteliste gelöscht zu werden, immer mit der Aussage, es seien keine Termine verfügbar. Als man dann mal nachhakte, erhielt man die Aussage, man solle doch nach Frankfurt am Main fahren. Ist ja auch nur einen Steinwurf entfernt... Nach der Bitte um einen konstruktiven Vorschlag wurde man mehrmals ignoriert.
Neben der Tatsache, dass eine bezahlte Dienstleistung nicht durchgeführt wird, wird auch noch eine Erstattung des Gutscheinwertes abgelehnt. Wenn man dann in Kontakt mit dem Unternehmen tritt, bekommt man völlig unkonstruktive, unrealistische Antworten... oder zahlen Sie meinen Eltern dann die Kosten der Reise nach Frankfurt?
Ich werde die Angelegenheit von meinem Anwalt prüfen lassen und werde davon Abstand nehmen, Gutscheine bei MyDays für Leistungen zu kaufen, die ich schlussendlich nicht wahrnehmen kann.

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09-12-2021 um 13:41 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an mydays weitergeleitet. Mehr erfahren.

09-12-2021 um 15:27 Uhr


Liebe Frau ******, vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid, dass Sie Ihren Gutschein bisher nicht einlösen konnten. Gerne werden wir Ihr Anliegen intern zur Prüfung weitergeben. Sobald Ihr Anliegen abschließend überprüft wurde, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen als Kunden zurück. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

19-12-2021 um 01:21 Uhr


Unmöglich, was MyDays sich hier leistet. Weiterhin kann der Gutschein nicht eingelöst werden und das wird auch zugegeben, eine Verlängerung um ein Jahr wird zwar angeboten, unter dem aktuellen Verlauf der Pandemie kann man aber wohl davon ausgehen, dass das Event weiterhin nicht stattfinden kann. Dass man so stur bleibt, bezahlte Leistungen nicht zurückerstattet oder aber eine adäquate Lösung anbietet, ist weder kundenfreundlich, noch rechtens meiner Meinung nach. Ich werde hier anwaltlich prüfen lassen, ob eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Es sei noch angemerkt: Dieser Gutschein konnte schon VOR der Corona-Pandemie wegen fehlender Termine nicht eingelöst werden!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-12-2021 um 01:25 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Nach Drohung mit einem Anwalt plötzlich sehr schnelle Reaktion, aber wieder nur leere Worte wie schon seit drei Jahren. Das Event ist weiterhin nicht buchbar, der Gutschein nicht einlösbar. Und wir haben über 200 Euro bezahlt. Da der Kundenservice bereits auf Rechtsfragen antwortet, muss man davon ausgehen, dass das Vorgehen System hat. Hier bleibt nur noch der Weg zum Anwalt. Ich rate dringend davon ab, Gutscheine bei MyDays zu kaufen! Es gibt keine Garantie, dass innerhalb der dreijährigen Gültigkeit der Gutschein wirklich einlösbar ist.

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mydays
Zufriedenheitsindex: 64.2/100

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