Gutscheine zur Ritteressen könnten wegen Corona und Lockdown in Gastronomie nicht eingelöst werden

  • Noch offen
  • 26 Okt 2022
  • #432403
  • 187
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Hallo liebes Team

Unsere 4 Gutscheine (Gemeinsamzeit für Zwei), diese wir für unsere ganze Familie für das gemeinsame Ritteressen zum Weihnachten in Kirchberg an der Iller gekauft und verschenkt haben, sind leider abgelaufen.
Aber aufgrund von Coronasituation und der 2G Regeln könnten wir die letzte 2. Jahren die Gutscheine nicht einlösen.
Im Jahr 2020 waren alle Gastronomie-Lokalen zur Weihnachtszeit wegen Pandemie - Lockdown geschlossen.
Im Jahr 2021 wurde ab dem 16.11.2021 in Bayern die 2G Regeln eingeführt und die PCR-Teste wurden nicht mehr anerkannt. Aus diesem Grund könnten wir das vorgesehene Ereignis, nach vorheriger telefonische Rücksprache mit dem Gastronomiebetreiber, nicht wahrnehmen.
Hier Auszug aus dem Beschluss Bayern vom 15.11.2021:
Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett schärfere Regeln beschlossen, die schon von diesem Dienstag (16. November) an gelten. Auch in Gaststätten und Hotels gilt dann die 2G-Regel, Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene - und Kinder unter 12 Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Ein alternativer PCR-Test reicht also künftig nicht mehr aus.

Wir würden uns freuen wenn Sie uns die Gutscheine aus Kulanz doch noch verlängern könnten oder und wir
gemeinsam mit unserer Familie noch dieses Jahr zur Weihnachten das Ritteressen genießen können.

Vielen Dank im Voraus

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26-10-2022 um 12:49 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an mydays weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-10-2022 um 15:12 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihnen mitteilen, dass Gutscheine 3 Jahre gültig sind. Die Verjährung nach 3 Jahren dient dem Zweck, einen Geschäftsvorgang endgültig abschließen zu können. Aus Kulanz haben wir, aufgrund der Coronapandemie und dem damit verbundenen Lockdown, bei 2021 abgelaufenen Gutscheinen lange Kulanzfristen eingeräumt, um dies zu kompensieren. Dies sehen wir als angemessene Kompensation. Eine Verlängerung ist damit leider nicht mehr möglich. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

28-10-2022 um 08:56 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind sehr enttäuscht über die negative Antwort Ihrersets. Uns ist und war bekannt dass die Gutscheine 3 Jahre gültig sind. Aber die letzte 2 Jahre könnten wir doch durch die Corona Maßnahmen und Gastronomieschliessungen diese nicht einzulösen. So eine Situation war und ist einmalig und könnte vielleicht mit einer längerer Kulanzzeit geregelt sein.
Ich würde mich freuen, wenn wir trotzdem eine einvernehmliche Lösung finden. Können Sie uns bitte, wenn die Leistungsansprüche nicht verlängert sein könnten, den Wert den Gutscheinen erstatten?
Mit freundlichen Grüßen
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28-10-2022 um 12:01 Uhr


Lieber ******, gerne haben wir uns Ihr Anliegen nochmals genauer angesehen. Wie bereits mitgeteilt, ist die Regelverjährungsfrist von drei Jahren der gesetzlich normierte Zeitraum hierfür. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns durchaus bewusst, jedoch konnte der Gutschein zwischenzeitlich vor allem in den Sommermonaten uneingeschränkt eingelöst werden. Zusätzlich haben wir, wie bereits mitgeteilt, aus Kulanz allen Kunden mit einem 2021 abgelaufenen Gutschein lange Kulanzfristen eingeräumt, um dies zu kompensieren. Freundliche Grüße, Ihr mydaysTeam

28-10-2022 um 12:55 Uhr


Hallo lieber mydays Team,
da wir die Gutscheine gezielt für das Familienweihnachtsessen b.z.w. Ritteressen in Illerkirchberg gekauft haben, haben wir diese natürlich nicht für ein anderes Ereigniss auch im Sommer eingelöst.
Und das Ritteressen in der Weihnachszeit konnte wie um Jahr 2020, so auch im Jahr 2021 wegen Corona nicht statt finden. Uns wurde es telefonisch abgesagt. Das nächste Weihnachtsessen mit der Familie findet jetzt nur im Jahr 2022. Und dafür haben wir die Gutscheine aufbewahrt.
Über die Frist auf Kulanz (bis wann?) haben wir nichts mitgekriegt.
Können Sie bitte diese, unserer Situation entsprechend auch betrachten.
Vielen Dank
Wir haben bis jetzt oft über mydays Gutscheine an Familie und Freunde verschenkt und waren immer mit den Leistungen zufrieden. Das hätten wir auch gerne in der Zukunft gemacht.
Deswegen bitten wir um eine einvernehmliche Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
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28-10-2022 um 13:03 Uhr


Liebe ******, wir können nachvollziehen, dass Sie darüber enttäuscht sind, dass der Gutschein abgelaufen ist. Wir bereits mitgeteilt, ist eine Verlängerung des Gutscheins nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

28-10-2022 um 14:11 Uhr


Hallo lieber mydays Team,
schade und enttäuschend, dass sie uns nicht entgegen kommen wollen.
Wir hätten diese Angelegenheit gerne unkompliziert und ohne zusätzliche gerichtliche Schritte erledigt.

Hochachtungsvoll
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7
mydays
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