Betreff: Rückforderung wegen nicht wahrgenommenem Flug

  • 10 Mär 2023
  • #472853
  • 109
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich bezüglich des Fluges von München (MUC) nach Istanbul (IST) -Flug TK 1638 und TK 7738- planmäßiger Abflug am 02.11.2022 um 7.15, Buchungsnummer VXACHB, Erstattungsansprüche geltend.
Neben mir war genannter Flug gebucht für: Antonia ******, Benno ******, Justus ****** und Alfons ******. Wir haben den genannten Flug nicht angetreten.
Nach mehreren Telefonaten mit einer Ihrer Mitarbeiterin 1 und 2 Tage vor Abflug (diese müssen sich mittels Ihrer Aufzeichnungen nachvollziehen lassen) bin ich davon ausgegangen von dieser tatsächlich, wie sie mir glaubhaft auf ausdrückliche Nachfrage versicherte bereits eingecheckt zu sein. Ich hatte darum gebeten und ausdrücklich nochmals nachgefragt, ob nun alles Erforderliche getan sei, oder ob es noch irgendwelcher Aktionen meinerseits bedürfte. Nachdem mir 2fach bestätigt wurde, dass ich nichts mehr zu tun hätte, haben wir darauf vertraut und uns nicht berreits 3 Stunden vor Abflug zum Flughafen begeben.
Obwohl wir dann trotzdem noch knapp 60 Minuten vor Boarding bei wenig Fluggast-Aufkommen am Schalter waren, wurde uns der Check-In und der Transport unnötiger Weise verweigert. Dem Personal wäre es ohne weitere Probleme noch möglich gewesen, uns den Mitflug zu ermöglichen, zumal wir nur mit Handgepäck gereist sind. Ihre Reiseagentur war trotz sofortiger Kontaktaufnahme leider nicht willens uns weiter zuhelfen. Dies vor allem ist vor allem im Hinblick darauf, dass all dies ohne die Falschauskünfte Ihrer Mitarbeiterin gar nicht passiert wäre (dann wären wir 2 Stunden eher vor Ort gewesen, um uns einzuchecken). denkbar Kunden-unfreundlich und einem renommierten Reiseveranstalter, wie Sie es vorgeben zu sein unwürdig.

Ich fordere daher hiermit den gesamten von uns bezahlten Betrag für die Reise zurück.
Zumindest erwarte ich eine Rückerstattung der nicht angefallenen Steuern, Flughafengebühren und Treibstoffzuschläge in Höhe von 714,70 Euro gem. § 649 BGB zurück. Diese Flugnebenkosten fallen nur an, wenn der Flug tatsächlich in Anspruch genommen wird (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.06.2014, AZ:2-24 S 152/13).
Darüber hinaus muss ich davon ausgehen, dass Sie weitere Aufwendungen erspart haben, solange Sie mir nicht nachweisen, dass Sie die Tickets nicht weiterverkaufen konnten und Ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind. Deswegen fordere ich Sie dazu auf, auch den Ticketpreis in Höhe von 427,75 Euro abzüglich 5 Prozent gem. §649 S. 3 BGB zu erstatten ‚(vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S.152/13).
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 27.03.2023 auf unten genanntes Konto.


Andernfalls sehe ich mich leider gezwungen einen rechtlichen Beistand einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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10-03-2023 um 10:03 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Mytrip weitergeleitet. Mehr erfahren.

11-03-2023 um 13:04 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Mytrip weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-05-2023 um 09:47 Uhr


Ich bitte um Rückzahlung des zugesicherten Betrages
Leider ist immer noch kein Geld eingegangen

20-05-2023 um 09:48 Uhr


Leider immer noch keine Zahlung eingegangen. Bitte um umgehende Abwicklung

05-06-2023 um 14:31 Uhr


Bitte endlich die zugesagte Rückzahlung vornehmen!
Andernfalls muss ich einen Anwalt beauftragen
Liebe Grüße ****** ******

29-06-2023 um 18:25 Uhr


Zugesicherte Rückzahlung nicht eingetroffen. Keine Antwort mehr

6
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