Einsicht in meine Befreiung zur Mund- Nasenabdeckung.

  • 16 Feb 2021
  • #193364
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zum wiederholten mal hat man Einsicht zu meine Befreiung von der Mund- Nasenabdeckung verlangt, obwohl es sich dabei um ein ärztliches Dokument handelt und niemand einen Anspruch auf Einsicht in dieses Dokument inne hat.
Laut Verordnung genügt völlig die Glaubhaftmachung daß man aus gesundheitlichen Gründen eine solche Abdeckung nicht tragen darf.
Diese Vorfälle ereigneten sich jeweils in der Filiale in 38124 Braunschweig, Hallestraße.

Sollte sich dies wiederholen, so bin ich gezwungen ihre Mitarbeiter wegen Nötigung StGb §218 anzuzeigen.

Bitte schulen sie ihre Mitarbeiter besser in dieser sensiblen Problematik.

Mit freundlichen Gruß

****** Groß

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16-02-2021 um 13:51 Uhr

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16-02-2021 um 13:51 Uhr

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