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1 Reklamation

Nürnberger Versicherung - Keine Kündigungsbestätigung und Erstattung stattdessen Mahnungen und Inkasso

  • Beantwortet
  • 21 Okt 2025
  • #688997
  • 55

Mein Lebensgefährte ist zum 01.01.2025 (Meldebescheinigung liegt vor) zu mir in mein Haus gezogen. Im März hat er im Versicherungsbüro in Plauen den Sachverhalt gemeldet und bis April Beiträge gezahlt. Ich habe auch eine Hausratversicherung bei der Debeka.
Die o. g. Hausratversicherung ist gekündigt. Die Kündigung erfolgte bei Herrn Bauer vom Büro in Plauen im April. Dieser hat den Vorgang nun an die Zentrale zur Klärung der Doppelversicherung weitergegeben. Ich habe am Freitag, den 17.10.2025 mit Frau Hentschel vom service.shuk telefoniert. Sie sagte mir, dass die Kündigung der Hausrat in Ordnung geht. Es gab eine Überschneidung mit dem Schreiben vom 14.10.2025. Das Schreiben der Debeka ging wohl am 15.10.2025 in Ihrem Hause ein.
Nun setzen Sie mit Ihrem erneutem Schreiben vom 15.10.2025 dem ganzen Vorgang die Krone auf. Sie mahnen nicht nur 211,09 € incl. Mahngebühren an, sondern berechnen auch gleich noch neue Beiträge bis Februar 2026. Ich erwarte die Kündigungsbestätigung per Email und die Erstattung der gezahlten Beiträge auf das Ihnen bekannte Konto und das Stornieren der Mahngebühren.

Zweiter Streitfall: Mein Lebensgefährte war bis 28.02.2025 als selbstständiger Dachdecker tätig. Seit 01.03.2025 arbeitet er in einem Klinikum im Bereich Logistik in einer ganz anderen Gefahrenklasse. Auch das meldete er dem zuständigen Versicherungsbüro in Plauen. Ab Mai konnte er aufgrund der deutlich geringeren finanziellen Einkünfte die Beiträge nicht mehr bezahlen. Statt einer Beitragsanpassung wurde ein neuer Vertrag ab 01.10.***** zugestellt und eine Inkassomitteilung mit erheblichen Gebühren und Zinsen. Da es für den Neuvertrag im Vorfeld keinerlei Beratung gab und auch keine Höhe mitgeteilt wurde und stattdessen noch ein Inkassoschreiben kam, schloss mein Lebensgefährte die Inkassovereinbarung für die rückständigen Beiträge bis September ab, widerrief den Neuvertrag (der trotz Reduzierung immer noch deutlich überteuert und zudem ein 3-Jahres-Vertrag war und den er so nicht abschließen wollte), forderte die Erstattung des Monatsbeitrages für Oktober und kündigte den Altvertrag fristlos aufgrund der verwehrte Beitragsanpassung. Die Kosten aus der Inkassovereinbarung sind deutlich geringer als die überhöhten Beiträge der neuen Unfallsversicherung über drei Jahre gerechnet. Die abgeforderte Kündigungsbestätigung liegt immer noch nicht vor, somit besteht kein Versicherungsschutz mehr, da der neue Anbieter, verständlicherweise, einen Nachweis fordert, dass die alte Versicherung nicht mehr besteht, um Streitigkeiten mit der Altversicherungsgesellschaft zu vermeiden. Da Sie ihm einen Neuvertrag zum 01.10.2025 zugeschickt haben, setzt das die Auflösung des Altvertrages zum 30.09.2025 voraus. Wir verlangen die sofortige Bestätigung der Beendigung des Altvertrages. Nachdem die Inkassomitteilung einging und er hier eine Ratenzahlung vereinbart hatte, ging ihm eine Willenserklärung zu, die er unterzeichnen sollte, in der er den neuen 3-Jahres-Vertrag anerkennt und stattdessen die alten Forderungen Mai bis September aufgehoben werden. Zum einen hat das schon einen erpresserischen Charakter und zum anderen ist der Zeitpunkt nach dem Inkassoschreiben völlig falsch. Wir erwarten weiterhin die Beitragserstattung für den Monat Oktober der widerrufenen Police und die Korrektur der Inkassoforderung um Mahngebühren, Zinsen und sonstige Gebühren, weil diese Nebenforderungen in dem speziellen Fall unverschämt sind und aus der versagten Beitragsanpassung heraus rühren.

22-10-2025 um 12:06


Hallo,
Ihre Reklamation haben wir zur Kenntnis genommen. Wie bereits mitgeteilt, können wir Ihnen aufgrund fehlender Vollmacht keine Auskünfte erteilen und somit auch nicht auf Ihre Ausführungen eingehen. Wir haben unseren Versicherungsnehmer bereits postalisch kontaktiert. Sollten sich noch Fragen ergeben, kann er sich gerne bei uns melden.
Viele Grüße.
Ihr NÜRNBERGER-Team

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