Ansprüche nach VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung)

  • 15 Mai 2020
  • #54206

Ich bestehe auf eine Rückerstattung. Die Gutschein-Lösung wurde von der EU-Kommission abgelehnt und ein Gutschein/Voucher wird von mir nicht akzeptiert.
Ich mache folgende Ansprüche geltend: Flugpreiserstattung: 439.96 €

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18-06-2020 um 20:20


An die Flüggesellschaft Air Malta


Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Buchungsnummer WFMDI5 wurde ich von Opodo uber die Moeglichkeit informiert, einen Gutschein als Entschaedigung fuer den Flug zu erhalten, der von Air Malta aufgrund von Reisebeschraenkungen infolge des Covid-19 annulliert wurde.
Ich lehne eine solche Alternative ab und beantrage hiermit eine Rueckerstattung in bar, gemaess der fuer Fluggaeste bestimmten Regelung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Mit freundlichen Gruessen
***** ***** und Vera Spät

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