Hier dürfte der Betrugstatbestand iSv § 263 StGB erfüllt sein.

  • Ungelöst
  • 10 Nov 2022
  • #437122
  • 116
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siehe oben:
Durch die Übermittlung der Buchungbestätigung mit dem Gesamtpreis der Fluglinie, hier EUR 647,96, der genau der durchgeführten Buchung entspricht, wurde eine Täuschung über den Gesamtpreis hervorgerufen und dann die Vermögensverfügung hinsichtlich des um die "Vermittlungsservices von Vacaciones eDreams SLU" erhöhten Gesamtpreises veranlasst. Ich fordere die Rückerstattung der "Vermittlungsprovision" in Höhe von EUR 145,47, da diese rechtsgrundlos erlangt wurde, insbesondere ich keinen Vermittlungsvertrag iSv § 652 BGB abgeschlossen habe.
MfG,
****** ******
Rechtsanwältin

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10-11-2022 um 09:27 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Opodo weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-12-2022 um 15:46 Uhr


Bis dato gab es KEINERLEI REAKTION seitens Opodo!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-12-2022 um 12:49 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Mist

3
Opodo
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