Regelung zu Erstbestellung in AGBs nicht zu finden

  • 07 Dez 2022
  • #445950
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Einmal und nie wieder:

Otto behauptet, in ihren AGBs würde stehen, dass Erstbestellungen nicht an einen Paketshop geliefert werden dürfen. In den AGBs steht davon nichts, auch im Bestellprozess wird man darauf nicht hingewiesen. Kundenservice, wenn man das überhaupt so bezeichnen kann, interessiert das nicht. Eine Antwort bzw. eine Begründung, warum eine mit Paypal bezahlte Bestellung nicht an einen Paketshop geliefert werden darf, erhält man nicht. „Ist halt so“. Auch meine Anmerkung, dass Hermes Bestellungen an meiner Privatadresse nicht ankommen und ich bereits massiven Ärger mit Hermes hatte, ist Otto herzlich egal. Sowas von inkompetent, aber alle zusammen. Der Verweis auf den Otto-Partner Baur und auch Otto.at, dass lediglich Erstbestellungen mit Kauf auf Rechnung und Ratenzahlung nicht an eine abweichende Lieferadresse verschickt werden dürfen, interessiert Otto auch nicht. Da wird der Kunde, genau wie bei der Tochtergesellschaft Hermes, wie ein dressierter Affe mit auswendig gelernten Floskeln abgespeist.

Finger weg, mit Amazon und deren Lieferservice sowie DHL ist man wirklich besser bedient.

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07-12-2022 um 12:12 Uhr

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