Erneuter Widerspruch zur Ablehnung des Widerspruchs

  • 18 Feb 2022
  • #352081
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Ich lege erneut Widerspruch gegen den Vorwurf des Parkverstoßes mit der Vorgangnummer 35732361 vom 13.01.2022 ein und widerspreche auch der Ablehnung meines Widerspruchs vom 25.01.2022. In diesem habe ich bereits zu dem Vorwurf, ich hätte mein Auto nicht in der richtigen Art und Weise geparkt, Stellung genommen. In Ihrem Antwortschreiben haben Sie ausschließlich am eigentlichen Sachverhalt vorbei argumentiert. Sie schrieben was von 30 min Höchstparkdauer, was schon mal falsch ist, weil am besagten Parkplatz 60 min Parkzeit steht. Weiterhin schreiben Sie, dass aufgrund der Sensoren eine Auslegung der Parkscheibe nicht notwendig ist. Das alles hat in keinster Weise mit meinem Fall zu tun, in dem mir vorgeworfen wird, mich nicht richtig AUF einen Sensor sondern widerrechtlich ZWISCHEN zwei Sensoren gestellt zu haben. In meinem Widerspruch habe ich bereits bekannt gegeben, dass NIRGENDWO auf dem gesamten Parkplatz ein Hinweisschild zu finden ist, wo verdeutlicht wird, wie genau man sein Auto zu stellen hat, damit es von den Sensoren erfasst wird! Auch sind auf dem Boden keine Markierungen vorhanden, die den Parkplatz begrenzen. Das habe ich Ihnen anhand von Fotos belegt. Ich habe erneut Ihr Hinweisschild gelesen und fotografiert. Wenn Sie mir die Stelle zeigen, wo die Anleitung der notwendigen Platzierung des Fahrzeugs zu finden ist, bin ich bereit, die Strafe von 40,00 € zu zahlen. Den mittlerweile dazugekommenen Mahngebühren in Höhe von 9,35 € widerspreche ich ebenso, da ich mich bereits im Widerspruchsverfahren befinde und somit reagiert habe. Mahngebühren sind insofern nicht rechtens.
Der Aussage Ihres Mitarbeiters am Telefon, der Widerspruch sei zu spät eingeangen, widerspreche ich auch, da nirgendwo eine Widerspruchsfrist vermerkt ist, weder auf dem Strafzettel noch in Ihren AGB. Und auch in Ihrem Brief ist von einer Fristüberschreitung keine Rede. Woher Ihr Mitarbeiter auf diese Aussage kommt, ist mir ein Rätsel. Eine Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Tagen ersetzt keine Belehrung zur Widerspruchsfrist!
Ich fordere Sie hiermit erneut auf, den Vorwurf des Parkverstoßes zurückzunehmen!

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18-02-2022 um 21:09 Uhr

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