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1 Reklamation

Parkdepot - Benutzungsverstoß durch eine nicht ausreichend lesbare Information bei der Einfahrt

  • 06 Nov 2025
  • #693605
  • 34

Aktenzeichen ***** Autokennzeichen EU BM 571
Parkgebühr vergessen am 27.10.2025
Unbezahlte Parkdauer: 02:18h
Ort: *****, ***** Bonn

Guten Tag!
Ich bin aufgefordert worden wegen die oben genannte unbezahlten Parkdauer 52.50 Euro bis zum 18.11.2025 zu zahlen.
Ich möchte dagegen widersprechen, weil für mich die erneuerte Parkgebührenerfassung nicht ersichtlich war. Für mich stellte sich die Situation wie folgt dar. Ich fahre jedes halbe Jahr in dieses Parkhaus, wenn ich beim Zahnarzt einen Termin habe: Dr. Milbrot, Moltkeplatz 1.
Ich habe bei der Einfahrt wie immer auf die Schranke und auf die Kartensäule geschaut. Die Schranke war offen, die Kartensäule mit einer Plastikfolie oder Plastiktüte überzogen. Ich dachte, nun sie wäre defekt. Ich habe in solchen bereits schon erlebten Situationen eine dafür verantwortliche Person gesehen und fuhr weiter, parkte. Sah aber niemanden. Beim rausgehen sah ich, dass eine Zahlungsaufforderung auf dem Bildschirm beim Rausfahren angezeigt wird.
Als ich rausfuhr, zeigte der Bildschirm mir an, dass ich bezahlt habe. Da ich eine EasyPark App habe, dachte ich, dass es wohl darüber abgebucht wird. Achtete auf den Verkehr und war verwirrt. Denn das kann ja auch nicht sein. Also hätte ich einen Stift haben müssen und einen Zettel, hätte wieder zurück gehen müssen, um mir die Website, die angezeigt wurde, aufzuschreiben.
Aufgrund eines Telefonats mit einem Mitarbeiter von Parkdepot Herr Sommer erfuhr ich, dass es Infoplakate gibt.
Ich möchte beanstanden, dass für jemanden, der dort selten parkt und auf den bisher gewohnten Ablauf achtet, nicht eindeutig und direkt sichtbar ist, wie die erneuerte Erfassung der Parkgebühr abläuft. Ich habe bei der Einfahrt kein Bildschirm gesehen, der mir anzeigte, dass mein Fahrzeug erfasst wird wie in vielen anderen Parkhäusern.
Somit war der Benutzungsverstoß durch eine nicht ausreichend lesbare Information bei der Einfahrt zustande gekommen.
Ich bitte Sie dies zu beachten!
Mit freundlichen Grüßen
***** Cl. *****

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