Sie wissen ganz genau , dass der Mobilfunkvertrag lange her gekündigt worden ist, nach dem die Nummer Deportierung gescheitert war.
Dieses Mal überrumpeln Sie mich nicht wie beim Strom. Bald treffen wir uns vor Gericht.
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Antwort von primastrom
10-11-2022 um 13:46
Sehr geehrter Herr *****,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Sie haben uns im Oktober 2021 mit der Bereitstellung von zwei Mobilfunkanschlüssen von primastrom beauftragt.
Die entsprechenden Auftragserteilungen vom 14.10.2021 können mittels der hier vorliegenden Tonbandaufzeichnung, die mit Einverständnis angefertigt wurde, nachgewiesen werden.
Ferner erhielten Sie im Anschluss an die Auftragserteilungen unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen vom 18.10.2021 mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Vom Widerrufsrecht wurde kein Gebrauch gemacht, sodass die Tarife auftragsgemäß nach der Portierung Ihrer Rufnummern eingerichtet werden konnten.
Des Weiteren haben Sie uns schriftlich mit einer Laufzeitverlängerung für beide Verträge beauftragt.
Aufgrund des wirksamen Vertragsschlusses sind unsere Forderungen mithin berechtigt.
Eine Kündigung liegt bis lang nicht vor.
Die Rufnummer Portierungen können Sie zum Ende der Verträge durch einen neuen Anbieter beauftragen.
Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team
Endgültige Einschätzung des Verbrauchers
24-11-2022 um 21:51
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