Nach bestätigter Kündigung erfolgt einseitige Vertragsänderung

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  • 23 Sep 2020
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Fristgemäße Kündigung meines Mobilfunkvertrages allnet surf am 12.01.2019 und Kündigungsbestätigung von Primastrom am 21.01.2019 zum 30.11.2020.
Mitte April 2020 wurde der Vertrag durch primastrom geändert, ohne Ankündigung oder meiner Zustimmung und die Gebühren erhöht. (es handelt sich um einen ordentlich gekündigten Vertrag)
Auf meine schriftliche Beschwerde über diese eigenmächtigen Änderungen wurde erklärt, dass schließlich die Leistungen verbessert wurden. Darauf habe ich eine weitere Email geschrieben, in der ich nochmals darauf hinwies, dass ich keinerlei Informationen über eine Vertragsänderung erhalten habe und habe meine Kündigung zum 30.11.2020 nochmals angeführt. Darauf wurde mir erklärt, dass eine Sonderkündigung als nicht fristgemäß zurückgewiesen wird. Ich habe versucht, dies telefonisch zu klären, aber es ist angeblich keiner zuständig, in der Lage oder kompetent, diese Frage zu beantworten. Den bisher eingelösten Lastschriften wurde nur deshalb nicht widersprochen, um weitere Diskussionen und überhöhte ungerechtfertigte Gebühren zu vermeiden.
Ich bestehe auf Vertragsende zum 30.11.2020

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23-09-2020 um 11:10 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an primastrom weitergeleitet. Mehr erfahren.

23-09-2020 um 11:10 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an primastrom weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-10-2020 um 13:48 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit wird Ihre Kündigung zum 30.11.2020 wirksam. Bis zu diesem Termin sind sowohl entstehende Verbindungskosten als auch anfallende Grundgebühren von Ihnen zu tragen.
Bei Vertragsabschluss haben Sie einen Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gewählt. Eine vorzeitige Kündigung kommt daher nicht in Betracht. Ihre Kündigung kann den Vertrag daher frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beenden.
Wir haben Sie schriftlich darüber informiert, dass wir auch in Zukunft unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden wollen und in diesem Zuge alle aktuellen Tarifmodelle harmonisiert haben. Die Leistungen Ihres bisherigen Tarifes haben wir erweitert!

Hierzu verweisen wir auch auf unsere AGB (Ziffer 1.2a):

„Primastrom ist berechtigt, bei Änderung oder Wegfall des Produktes durch Umstellung auf neue Technologien durch den Netzbetreiber, ein wenigstens gleichwertiges oder höherwertiges Produkt zur Verfügung zu stellen. Das neue Produkt kann dabei auch weitere und umfangreichere Leistungen als das ursprüngliche Produkt beinhalten.“

An Ihren bisherigen Konditionen und der Laufzeit ändert dies nichts.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom – Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-11-2020 um 15:28 Uhr


Problem behoben

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ich würde den Kundenservice von Primastrom mit sehr schlecht bewerten, da in meiner gesamten Vertragslaufzeit alle Probleme lange Zeit nicht behoben wurden, die telefonischen Auskünfte der entweder nicht zu meiner Frage passten oder falsch beantwortet wurden. Auf weitere Nachfrage oder Beschwerde darüber kamen oftmals nur freche bzw. unverschämte Bemerkungen, so dass vieles schriftlich gemacht werden musste, was aber nicht besser war, da die Antworten eigentlich nie zu meinen Fragen passten. Die 2 kommt nur durch die relativ schnelle Antwort auf meine Beschwerde über Reklamation 24 zustande, in der mein Vertragsende endlich bestätigt wurde.

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primastrom
Zufriedenheitsindex: 39.9/100

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