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Rechtsanwalt Schlichtig - Nach Beratungsfehler zuviel gezahlte Gelder jetzt zurück zu zahlen

  • 04 Aug 2021
  • #273937
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Hallo Herr Schlichtig,
sie weigern sich seit meiner Kündigung ihrer Vertretung vom 02.03.2021 wo sie mich fehlerhaft beraten haben, das als Vorschuss zuviel gezahlte Geld bis heute zurück zu zahlen.

Hiermit setze ich sie in Kenntnis, dass ich sie bereits mehrmals mit Fristen in Verzug setzte und ich ihrem Kostenantrag vom 26. 07.2021 weiterhin widerspreche, da dieser ebenso fehlerhaft von ihnen verfasst ist, wie ihr bisheriger Antrag auf Erhöhung ihrer Gebühren, der bereits vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Hiermit fordere ich sie nochmal auf, die zuviel gezahlten Gelder, die sie unberechtigt nach Kündigung wegen Beratungsfehler weiter einbehalten haben, jetzt sofort an mich zurück zu zahlen.

Weiter dürfen sie bei ihrem schlechten Verhalten und ihren Beratungsfehlern davon ausgehen, dass ich jetzt Bewertungen ihrer besonderen Kompetenz und ihrer besonderen Leisung auf entsprechenden Portalen schreiben werde.

Mit besonderen Grüßen

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