Rechtsanwalt Schlichtig

Rechtsanwalt Joachim Peter Schlichtig

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Reklamationen & Beschwerden (2)

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Rechtsanwalt Schlichtig Schlechte Leistung und schlechtes Benehmen des Anwalts Schlichting aus Germering

Hallo Herr Schlichtig, bereits mit ihrem Streitwertantrag vor dem Landgericht sind kläglich gescheitert, da dieser Antrag vom Gericht komplett abgelehnt wurde. Nach meinem Schreiben an sie, die unberechtigt einbehaltenen Gelder an mich zurück zu geben, haben sie sich nicht nur geweigert, diese Gelder zurück zu zahlen sondern haben nun vor Gericht einen neuen Antrag gestellt, wieder mit der gleichen Begründung, mit der sie bereits krachend gescheitert sind. Auch diese Antrag wie auch der vorhergehende ist weder mit mir besprochen noch von mir freigegeben worden, was für mich ein weiterer Vertrauensbruch ist, der bereits nach dem ersten Vertrauensbruch zu meiner Kündigung führte. Wie oft wollen sie als Anwalt vor Gericht noch scheitern? Hiermit fordere ich sie nochmal auf, die zuviel gezahlten Gelder, die sie unberechtigt nach Kündigung wegen Beratungsfehler weiter einbehalten haben, jetzt sofort an mich zurück zu zahlen. Weiter dürfen sie bei ihrer extrem schlechten Leistung und ihrem extrem schlechten Verhalten und ihren Beratungsfehlern davon ausgehen, dass ich Bewertungen ihrer Kompetenz und ihrer Leisung auf entsprechenden Bewertungsportalen geschrieben habe und noch schreiben werde und ich mir vorbehalte die Rechtsanwaltskammer, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft zu ihren Vorfällen in Kenntnis zu setzen. Mit Grüßen

Rechtsanwalt Schlichtig Nach Beratungsfehler zuviel gezahlte Gelder jetzt zurück zu zahlen

Hallo Herr Schlichtig, sie weigern sich seit meiner Kündigung ihrer Vertretung vom 02.03.2021 wo sie mich fehlerhaft beraten haben, das als Vorschuss zuviel gezahlte Geld bis heute zurück zu zahlen. Hiermit setze ich sie in Kenntnis, dass ich sie bereits mehrmals mit Fristen in Verzug setzte und ich ihrem Kostenantrag vom 26. 07.2021 weiterhin widerspreche, da dieser ebenso fehlerhaft von ihnen verfasst ist, wie ihr bisheriger Antrag auf Erhöhung ihrer Gebühren, der bereits vom Gericht zurückgewiesen wurde. Hiermit fordere ich sie nochmal auf, die zuviel gezahlten Gelder, die sie unberechtigt nach Kündigung wegen Beratungsfehler weiter einbehalten haben, jetzt sofort an mich zurück zu zahlen. Weiter dürfen sie bei ihrem schlechten Verhalten und ihren Beratungsfehlern davon ausgehen, dass ich jetzt Bewertungen ihrer besonderen Kompetenz und ihrer besonderen Leisung auf entsprechenden Portalen schreiben werde. Mit besonderen Grüßen

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 2

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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