(Legale?) Freiheitsberaubung durch Rheinbahn-Security

  • 01 Aug 2021
  • #273095
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Sonntagmorgen 01.08.21 gegen 02:15 h, U-Bahn Haltestelle Heinrich-Heine-Allee, Bahnsteig der Bahnen Richtung Holthausen/Eller.

Als am Bahnsteig der Gegenrichtung laute Schreie aus der stehenden UBahn zu hören sind, mache ich ein Foto von dieser Bahn.

Kurze Zeit später sehe ich mich umringt von 5 Security-Leuten, die die Herausgabe meines Handys verlangen. Als ich dies verweigere und darauf verweise, dass ich in einem öffentlichen Bereich Fotos machen kann, solange ich nicht die Persönlichkeitsrechte anderer damit verletze, fragte mich ein aggressiver Security „was ich wohl eingenommen habe und ob er die Polizei rufen soll“. Er hatte wohl nicht damit gerechnet, dass ich dies bejahen würde.

Als die von mir erwartete UBahn kam, wollte ich in diese einsteigen, wurde aber trotz mehrerer Versuche meinerseits von allen 5 Securities massiv daran gehindert. Ich schlug vor, dass einer oder mehrere Securities gerne mitfahren können und ich Ihnen meine Personalien in der Bahn geben werde, aber ich wolle jetzt mit dieser Bahn fahren. Resultat: massive Verhinderung! Ich wurde von 5 Securities weiterhin derart eng und beängstigend eingekreist, dass mir sehr mulmig zumute war. Als nach einiger Zeit die Polizei kam zeigte ich einem Beamten mein Foto. Der Beamte hatte daran nichts auszusetzen und sah keinerlei Verletzung eines Persönlichkeitsrechts.
Er überprüfte meine Personalien und sprach noch mit einem neutralen Zeugen, der auch auf die Bahn wartete und das ganze Prozedere aus naher Entfernung neutral beobachtet hatte, ohne sich in den Sachverhalt einzumischen. Danach sahen die Beamten keinen Grund, mich in irgendeiner Form weiterhin festzuhalten. Ich wollte mit der nächsten Bahn dann weiterfahren, doch die Rheinbahn-Securities
wollten dies nicht zulassen und verwiesen mich von der Station „ich könne ja sehen wie ich anderweitig Nachhause käme oder auch ein Taxi nehmen.“ Auf meinen Einwand, ich hätte für die Fahrt mit der Rheinbahn bereits bezahlt und wolle auch damit fahren entgegnete mir die Polizei, dass sie das Hausrecht der Rheinbahn durchsetzen müsse und geleiteten mich aus der Station zurück auf die Straße. Mein direkter Weg in die Altstadtpolizei-Station, um eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung aufzugeben, brachte mir auch
nichts ein außer dem Hinweis „dass die Rheinbahn private Securityunternehmen einsetze, die nach eigenen Maßstäben das Hausrecht der Rheinbahn ausüben würden. Die Security dürfe selbst willkürlich entscheiden, wer mit der Bahn fahren dürfe und wer nicht. Das Delikt einer Freiheitsberaubung sei somit nicht gegeben.“

Ich weiß die harte Arbeit der Security zu schätzen und bin froh, dass es sie gibt. Aber sollte sich ihre Tätigkeit nicht darauf beschränken, den Rheinbahn-Fahrgästen Sicherheit zu vermitteln anstatt sie einzuschüchtern und unbegründet ihrer Freiheit zu berauben?

Sie hat m.E. effektivere Aufgaben zu erledigen als einem 69-jährigen Mann, der ein Foto gemacht hat, mit 5 Mann zu bedrängen und des Bahnhofs zu verweisen.
Oder schlägt sich bei der Vorgehensweise der Securities eine gewisse Furcht nieder, dass eventuell vorkommende Verfehlungen der Securitymitglieder selbst dokumentarisch festgehalten werden? Das wäre dann äußerst bedenklich…!

(Ich gehe davon aus, dass dieser Vorfall durch die Videoüberwachung der Rheinbahn archiviert wurde. Somit kann die vorgenannte Sachverhaltsbeschreibung wohl auch lückenlos nachvollzogen werden).

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01-08-2021 um 22:23 Uhr

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27-08-2021 um 20:13 Uhr


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