Zuschläge falsch berechnet, nun Nachforderung !?

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  • 23 Jun 2021
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Ich erhielt eine Nachforderung für die Monate Januar und Februar 2021, man hätte wohl die Zuschläge falsch berechnet. Wie aber die Differenz der Wert 0,70€ und 6,95€ zustande kommen, konnte mir bisher weder die Versorgungskasse noch die Dienststelle beantworten.
Ich bitte nun abschließend um Aufklärung mit Berechnung, wie sich welcher Zuschlag zusammensetzt und woher diese Werte rühren.

Die Rückzahlung wird deshalb nur unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet.

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23-06-2021 um 16:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Rheinische Versorgungskassen weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-07-2021 um 19:49 Uhr


Bisher keinerlei Antwort erhalten

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-08-2021 um 16:47 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ist nicht zu empfehlen

3
Rheinische Versorgungskassen
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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