Ich erhielt eine Nachforderung für die Monate Januar und Februar 2021, man hätte wohl die Zuschläge falsch berechnet. Wie aber die Differenz der Wert 0,70€ und 6,95€ zustande kommen, konnte mir bisher weder die Versorgungskasse noch die Dienststelle beantworten.
Ich bitte nun abschließend um Aufklärung mit Berechnung, wie sich welcher Zuschlag zusammensetzt und woher diese Werte rühren.
Die Rückzahlung wird deshalb nur unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet.
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23-06-2021 um 16:42 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Rheinische Versorgungskassen weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
01-07-2021 um 19:49 Uhr
Bisher keinerlei Antwort erhalten
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
05-08-2021 um 16:47 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteNEIN
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