Einspruch Stornogebühren

  • 14 Mai 2020
  • #54299

Betr. Stornogebühren zur Buchung 4815757/2,

Reisedatum 18.-25.05.2020



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die von Ihnen erhobenen und bereits abgebuchten Stornogebühren, bzw. Anzahlung

erheben wir hiermit Einspruch!



Es war vorauszusehen, dass im Mai die Einreise-bzw. Ausreisesperre nicht aufgehoben wird.

Es muss in diesem Fall in Bezug auf unsere Buchung eine gebührenfreie Lösung geben.

Weiterhin ist bekannt, dass Spaniens Tourismus erst gegen Ende des Jahrs wieder möglich sein könnte. Ebenso, dass die meisten kanarischen Hoteliers nach Aufhebung der Ausgangs- und Einreisesperre nicht sofort wieder öffnen wollen, sondern erst etwa 3 Monate danach, um Rückfälle auszuschließen.

Ferner wurden wir am 16.4.20 in einem letzten telefonischen Gespräch mit unserem Vermittler HolidayCheck ziemlich alleingelassen, da keine weiteren Infos in Punkto Storno für Maireisende verlautbar wurden.

Somit wurde uns quasi die Pistole auf die Brust gesetzt, entweder bis 16.4.20 / 17.00 Uhr zu stornieren für „nur“ 25% Stornogebühren (in unserem Fall 400,- Euro) oder es würde richtig teuer. Das Ganze liegt uns auch schriftlich vor.

Da wir beide Risikopersonen sind, blieb uns quasi nicht anderes übrig, da wir von Ihnen als Veranstalter bis Dato ja keine Info bekamen.

3 Tage später lesen wir durch Zufall auf Ihrer Internetseite, dass die Stornoregelungen für Pauschalreisen im Mai geändert wurden und nun kostenlos sind, bzw. es Gutscheine geben soll.

Wir hoffen nun auf Kulanz Ihrerseits und erwarten unsere Stornogebühren zurück.
Dieser Einspruch ging am 25.42020 bereits einmal per Mail an Sie. Wir warten noch immer auf Ihre Antwort.

In der Hoffnung auf Ihre wohlwollende Prüfung, erwarten wir Ihre hoffentlich positive Stellungnahme.

*****+ Cornelia

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