Sehr geehrte Damen und Herren
Gebucht war lange Zeit vor Reiseantritt ein Urlaub vom 20.8-30.8.18 mit extra sehr früher und zum Abreisezeitpunkt später Abflugzeit, um volle 10 Tage nutzen zu können.
Dank ihrer mehr als spontanen Flugverlegung 7 Tage vor Antritt auf rund 13 Stunden Verspätung beim Hinflug und rund 14 Stunden Vorverlegung bei Abflug haben wir ohnehin schon bezahlte Urlaubszeit verloren! Das wir dies nicht ohne weiteres akzeptieren, schrieben wir bereits am 20.8.18 in einer vorigen E-Mail an das Reisebüro. Andere Flugzeiten konnten nicht angeboten werden ! Somit nun Schadenersatzforderungen an Sie den Veranstalter.
Die absolute Frechheit ist, dann im Urlaub durch Zufall 4 Tage vor Abreise zu erfahren, das auch der „Neue“ Rückflug nun gestrichen ist - OHNE eine Information durch Sie- den Reiseveranstalter! Keine E-Mail, keine Mitteilung, und noch keine Information wann der neue Flug geht!!
So einen Stress im Urlaub ist das aller Letzte! Das ist eine Zumutung auf keinerlei Informationen durch Sie vertrauen zu können.
Des Weiteren ist ein Mietwagen genau für diesen Zeitraum des von uns gebuchten Zeitraumes gemietet wurden, die uns entstehenden Zusatzkosten diesbezüglich stellen wir Ihnen in Rechnung. Eine Entschädigung der Verspäteten und verlegten Flugzeiten ebenfalls. Wie es sich mit dem gestrichenen Rückflug verhält bringen wir in Erfahrung.
Mit Schauinsland fliegen wir, Bekannte und Famile nicht mehr in den Urlaub. Unsere Erfahrung werden wir öffentlich kundtun und ziehen einem Anwalt zu Rate um unsere Rechte durchzusetzen.
Ein Veranstalter, der Urlaubsreisen verkauft obwohl die Unverlässlichkeit einer Airline bekannt ist, ist für uns unverständlich und nicht mal seine Kunden über willkürliche Flugstreichungen informiert.
Wir fordern eine Entschädigung für diesen Chaos Urlaub!
Endgültige Einschätzung von Shari
26-10-2018 um 17:07
Problem nicht gelöst
1 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?Nichts unternommen wurden. Pure Ignoranz. Keine Antwort.
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