Verweigerte Löschung der Restschuldbefreiung trotz Gerichtsurteil

  • Ungelöst
  • 18 Jul 2020
  • #88539
  • 1.818
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Hallo.

Die Restschuldbefreiung wurde mir am 26.05.2020 vom Gericht erteilt. Mit Schreiben vom 11. 06. u.16.06 2020 wurde mir die Löschung von der Schufa verweigert. Obwohl ich in den beiden Anschreiben auf die Dringlichkeit einer behindertengerechten Wohnungssuche wegen Rollstuhlnutzung, Pflegegrad 3, Schwerbeschädigtenausweis G mit B und laufendem Antrag auf aG hingewiesen habe. Weiterhin habe ich auf das Frankfurter Urteil hingewiesen: "In meiner E-Mail vom 10.06.2020 habe ich Ihnen die Dringlichkeit der Löschung ausführlich erklärt.

Da Sie es ablehnen, die Löschung durchzuführen, möchte ich Sie auf das Gerichtsurteil vom Landgericht Frankfurt vom 20.12.2018, Aktenzeichen 2-05 0 151/18, hinweisen! Das Gericht hat die Schufa verurteilt, den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung unverzüglich aus dem Datenbestand zu löschen. Eine vorzeitige Löschung ist gemäß den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung bereits dann möglich, wenn der Betroffene ein besonderes Interesse geltend machen kann. Dies kann bereits dann vorliegen, wenn der Betroffene eine neue Wohnung sucht und diese aufgrund der negativen Auskunft nicht bekommt. Die Beeinträchtigung bei der Wohnungssuche wiegt schwer; denn hierdurch wird es dem Betroffenen erschwert, seine private Lebensgestaltung in einem Kernaspekt so zu gestalten, wie er sich dies wünscht! Erschwerend kommen meine angeführten Behinderungen hinzu, eine behindertengerechte Wohnung zu erhalten! Hiermit fordere Ich Sie auf, den diesbezüglichen Eintrag unverzüglich zu löschen und mir eine diesbezügliche Information zuzusenden!

Zweites Update: Das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 13/19) hat am 14.06.2019 mit Beschluss festgestellt, dass die SCHUFA aufgrund der Rücknahme der Berufung des Rechtsmittels der Berufung verlustig ist; d. h., die SCHUFA muss auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und das Urteil des LG Frankfurt am Main (2-05 0 151/18) vom 20.12.2018 ist damit rechtskräftig geworden!

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18-07-2020 um 10:57 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Schufa weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

13-08-2020 um 15:58 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Die Schufa: verweigert Löschung der Restschuldbefreiung trotz
> Gerichtsurteil
>
> Die Restschuldbefreiung wurde mir am 26.05.2020 vom Gericht erteilt.
> Mit Schreiben vom 11. 06. u.16.06 2020 wurde mir die Löschung von der
> Schufa verweigert. Obwohl ich in den beiden Anschreiben auf die
> Dringlichkeit einer behindertengerechten Wohnungssuche wegen
> Rollstuhlnutzung, Pflegegrad 3, Schwerbeschädigtenausweis G mit B und
> laufenden Antrag auf aG hingewiesen habe. Weiterhin habe ich auf das
> Frankfurter Urteil hingewiesen:

"In meiner E-Mail vom 10.06.2020 habe
> ich Ihnen die Dringlichkeit der Löschung ausführlich erklärt.
> Da Sie es ablehnen, die Löschung durchzuführen, möchte ich Sie auf das
> Gerichtsurteil vom Landgericht Frankfurt vom 20.12.2018, Aktenzeichen
> 2-05 0 151/18, hinweisen! Das Gericht hat die Schufa verurteilt, den
> Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung unverzüglich aus
> dem Datenbestand zu löschen. Eine vorzeitige Löschung ist gemäß den
> Regelungen der Datenschutzgrundverordnung bereits dann möglich, wenn
> der Betroffene ein besonderes Interesse geltend machen kann. Dies kann
> bereits dann vorliegen, wenn der Betroffene eine neue Wohnung sucht
> und diese aufgrund der negativen Auskunft nicht bekommt. Die
> Beeinträchtigung bei der Wohnungssuche wiegt schwer; denn hierdurch
> wird es dem Betroffenen erschwert, seine private Lebensgestaltung in
> einem Kernaspekt so zu gestalten, wie er sich dies wünscht!
> Erschwerend kommen meine angeführten Behinderungen hinzu, eine
> behindertengerechte Wohnung zu erhalten! Hiermit fordere iLöschung Restschuldbefreiung bei ch Sie auf,
> den diesbezüglichen Eintrag unverzüglich zu löschen und mir eine
> diesbezügliche Information zuzusenden!
>
> Zweites Update: Das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 13/19) hat am
> 14.06.2019 mit Beschluss festgestellt, dass die Schufa aufgrund der
> Rücknahme der Berufung des Rechtsmittels der Berufung verlustig ist;
> d. h., die Schufa muss auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen
> und das Urteil des LG Frankfurt am Main (2-05 0 151/18) vom 20.12.2018
> ist damit rechtskräftig geworden!
>
> Meine Forderung:
> Unverzügliche Löschung der Restschuldbefreiung.
>
> Meine Schreiben an den Ombudsmann und den Hessischen Beauftragten für
> Datenschutz wurden ebenso negativ beantwortet.
>
> Warum kann die Schufa sich über bestehende Gerichtsurteile
> hinwegsetzen?
> An wen kann ich mich noch wenden?
> Ein Gerichtsverfahren würde sich über Jahre ziehen

Die Schufa ignoriert bestehende Gerichtsurteile.
Man muss trotz gleichwertiger Gerichtsurtele wieder vors Gericht ziehen. Dies ist m. E. eine unverschämte Verhaltensweise!
Wenn ich jünger wäre (84) würde ich vors Gericht gehen.

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Schufa
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