Falschberatung Bausparvertrag

  • 03 Aug 2020
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Seit dem Jahre 2010 habe ich einen Bausparvertrag (Riester) bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. Die Bausparsumme bei diesem Vertrag ist 80.000 €. Dieser war im Jahre 2018 zuteilungsreif. Da zu dieser Zeit aber kein Projekt in Aussicht war, verzichtete ich auf das Bauspardarlehen und wählte die Treueprämie. Ich spare auf diesem Vertrag also noch immer an und das Guthaben wird mit 1 % jährlich verzinst.

Leider ließ ich mir von meinem zuständigen Betreuer der Schwäbisch Hall AG daraufhin einen neuen Bausparvertrag schmackhaft machen. Der neue Vertrag hat eine Bausparsumme von 200.000 €. Von diesen 200.000 € müssen 40 % angespart werden, bevor es zur Zuteilung kommen kann. Das Guthaben aus dem ersten Vertrag sollte in ein paar Jahren auf den neuen Vertrag übertragen werden, damit die 40 % relativ zügig angespart werden. Früheste Zuteilung des neuen Vertrages ist nach 6 Jahren.

Unser Anliegen war ganz klar das Vorhaben in absehbarer Zeit eine Immobilie zu kaufen und dafür dann auch das angesparte Geld aus den Bausparverträgen zu nutzen.
Nun kommt der Haken: Leider wurden wir von unserm Berater nicht darauf hingewiesen, dass wir in der Darlehensphase über einen Zeitraum von mehreren Jahren einen monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag von 1.600,- € zahlen müssen!

Da wir zusätzlich mit Sicherheit noch ein Annuitätendarlehen aufnehmen müssen, für das wir auch noch monatlich Zinsen und Tilgung zahlen müssen, ist die Finanzierung eines Eigenheims somit absolute Utopie.

Nach Rücksprache mit mehreren Finanzierungsberatern kann man hier von einer Falschberatung sprechen. Der Berater verfolgte wohl nur das Ziel, einen neuen hohen Vertrag abzuschließen.

Daher bitte ich die Bausparkasse um eine rückwirkende Auflösung des Vertrages aufgrund von Falschberatung. Sollte die Bausparkasse mein Anliegen ablehnen, müsste ich mir weitere rechtliche Schritte überlegen. Weiterhin hätte das natürlich auch die Kündigung eines neu abgeschlossenen Bausparvertrages meiner Frau zur Folge.

Ich hoffe, die Angelegenheit lässt sich einvernehmlich lösen.

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03-08-2020 um 11:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Schwäbisch Hall weitergeleitet. Mehr erfahren.

03-08-2020 um 11:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Schwäbisch Hall weitergeleitet. Mehr erfahren.

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