Stornierte Flug am 01.07.2020 und noch kein Rückerstattung

  • 22 Okt 2020
  • #135953
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Sehr geehrte Damen und Herren;

Bitte nehmen Sie im Kenntnis , dass wir nicht geflogen sind. Da Das Flug Hin und Zurück gestrichen wurde.
Aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen, der Stornierung des Flugs , die ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeutet, ist gemäß § 651 h Abs. 3 BGB das Recht zum kostenlosen Rücktritt von dem o.g. Flug. Von diesem Recht machen wir hiermit Gebrauch.



Wir haben damit das Recht der Rückforderung der kompletten Zahlung.


Sie werden hiermit aufgefordert den Komplette Betrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen, bis spätestens zum 05.11.2020, auf das Konto zu zahlen.


Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir umgehend weitergehende rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Diese dann entstehenden Kosten haben Sie dann ebenfalls zu tragen. Dies könne Sie durch fristgerechte Zahlung vermeiden.



Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

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22-10-2020 um 23:06 Uhr

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