Folgendes Schreiben ging auszugsweise an Sky: "Dennoch ist Ihnen ein Fehler bzgl. dem Enddatum der Kündigung unterlaufen. Laut Vertrag war mein Abo mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Die Vertragslaufzeit endet mit Datum 31.08.2018. Somit war der Vertrag spätestens zum 30.06.2018 zu kündigen. Bei der Kündigung handelt es sich nicht wirklich um eine “Kündigung”, sondern um die Abgabe einer Willenserklärung, welche das Angebot zur Vertragsverlängerung ablehnt. Zudem handelt es sich bei dem 30.06.2018 um einen Samstag. Aus diesen zwei Gründen greift eindeutig § 193 BGB, welcher das Ende einer Frist auf den nächsten Tag verschiebt insoweit es sich bei dem betreffenden Tag um einen Sonntag, einen Sonnabend (der 30.06.2018 ist ein Sonnabend) oder einen Feiertag handelt. Die Kündigung musste also spätestens bis Montag, dem 02.07.2018 bei Ihnen eingehen. Mein Kündigungsschreiben ist Ihnen am 01.07.2018 und somit fristgerecht zugegangen."
Kündigung wird jedoch nicht mit dem oben beschriebenen Datum akzeptiert. Es wird damit abgetan nichts entsprechendes zu finden was meine Aussage bestätigt und nun nach weiterem 2-3 maligen Schriftverkehr mit weiterem zitieren von Urteilen etc. werden Nachrichten nun gänzlich ignoriert oder es wird mit einer bereits zuvor gesendenten Standardschreiben geantwortet.
Endgültige Einschätzung von Jens
01-09-2018 um 15:46
Problem nicht gelöst
5 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?Eine Bestätigung meiner Kündigung erfolgte bisher nicht, leider hat die Veröffentlichung meiner Beschwerde daher anscheinend keinerlei Wirkung erzielt. Dies liegt dann wohl aber eher an der Firma sky als an dieser Seite.
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