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1 Reklamation

SportSpar - Defekte Klebenaht nach 9 Monaten. Puma 3/4 Leggins

  • Gelöst
  • 11 Sep 2018
  • #4892
  • 43

Nach ca. 9 Monaten hat sich die Klebenaht meiner am 17.10.2017 gekauften "PUMA Pure Core Herren 3/4- Thight Leggings" gelöst. Die Klebenaht befindet sich zwischen dem Hosenbein und einer eingeklebten Schlüssel- oder Geldtasche".
Das Unternehmen Sport wirbt auf seiner Startseite mit folgendem Qualitätsversprechen:
"Erstklassige Materialien & innovative Technologien
Qualität muss nicht immer teuer sein! Als begeisterte Sportliebhaber wissen wir selber, wie wichtig eine hochwertige Ausrüstung ist. [...]".
Leider trifft dies auf meine Puma Hose offensichtlich nicht zu. Auf eine formgerechte Reklamation am 05.09.2018 mit Bezug auf §434 BGB erhielt ich am 06.06.2018 folgende Auskunft:

"Guten Tag

die Ware ist wirklich sehr stark gebraucht. Ich bitte irgendwo um Verzeihung, aber nach über einem Jahr können wir irgendwo auch die Ware nicht mehr zurücknehmen.

Sie kennen sicherlich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten?

viele Grüße,

Ihr Sportspar Team"

Diese Antwort hat mich erst einmal geschockt. Zumal die Hose in keinster Weise überbeansprucht wurde (aktuelle Lebensumstände in den vergangenen 11 Monaten halten mich von ambitioniertem Sporttreben ab). Ich kann mir nicht erklären, wie Sportspar zu dieser Einschätzung kommt, zumal noch nicht mal ein Jahr vergangen ist.

Daher erhoffe ich mir durch reklamation24.de nun Unterstützung.

11-09-2018 um 12:59


Sehr geehrter Herr *****,

wir bedauern, dass das von Ihnen gekaufte Produkt mangelhaft ist. Leider müssen wir Ihre Reklamation jedoch zurückweisen.

Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist.

Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung führt nicht jeder Defekt der Kaufsache zu Ansprüchen des Käufers. Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft gewesen ist, so dass der Käufer Mängelrechte geltend machen kann. Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war.

Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.

(Leider bietet der Hersteller für das von Ihnen bestellte Produkt keine freiwillige Garantie an, so dass es nicht möglich ist, die Kaufsache durch den Hersteller reparieren oder austauschen zu lassen.)

Mit der Bitte um Verständnis verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen,
Ihr Sportspar Team

17-09-2018 um 09:52


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre sachlich diplomatische Antwort.

Ich antworte kurz und knapp, um Ihnen den Nachweis zu liefern, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache vorlag:

Allein die Klebenaht ist aufgegangen. Alle anderen (normalen) Nähte halten bisweilen. Die Nutzung der Sache war steht sachgemäß und wie bereits geschrieben nicht sehr häufig.

Alleine dieser Fakt sollte deutlich machen, dass ein Mangel (in der Produktion der Klebenaht) von Anfang an bestand. Ich bitte daher auf Widerherstellung des Neuzustands der Ware.

Um Sie weiterhin davon zu überzeugen dass sich die Reklamation nicht gegen Sportspar richtet an sich richtet, biete ich Ihnen den Vorschlag an, dass ich gleiches Produkt ein weiteres Mal zu 50 % des ursprünglichen Kaufpreises bei Ihnen erwerbe. Dieser Vorschlag ersetzt nicht die Widerherstellung der mangelhaften Ware.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüße
***** *****

17-09-2018 um 12:11


Guten Tag,

leider ist der Artikel mittlerweile restlos ausverkauft. Ich würde - um das ganze halbwegs vernünftig abzuschließen - Ihnen eine Erstattung von 10 EUR anbieten. Wäre das für Sie in Ordnung?

17-09-2018 um 13:04


Guten Tag,

vielen Dank. Darauf können wir uns einigen. Meine Bankdaten habe ich Ihnen soeben per E-Mail gesandt.

mit freundlichen Grüßen
***** *****

01-10-2018 um 14:27


Problem gelöst

3 / 10

Kundendienstbewertung

Ja

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Es gab einen Deal, das ist ein erster Schritt. Schade, dass es dafür der Öffentlichkeit bedarf. Danke an Reklamieren24.de

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