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Reklamationen & Beschwerden (8)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Strom ist Grün. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Strom ist Grün Reklamation der Abrechnung vom 07.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, endlich erhielten wir die Jahresabrechnung von Ihnen mit Briefdatum 07.03.2023. Zum 31.12.2022 sandte mein Mann, ****** ******, Ihnen den Zählerstand zum 31.12.2022. Wir benötigen die Abrechnung vom 01.01. bis 31.12.2022 und nicht nur für 6 Monate. Bitte senden Sie uns die Abrechnung für diesen Zeitraum. innerhalb der nächsten 14 Werktage zu. Gern würden wir auch den ausstehenden Betrag über 214,81 € überweisen. Warten jedoch erst einmal die neue Abrechnung ab, damit wir alle nicht durcheinander kommen. Sollten Sie Rückfragen zu o. g. Reklamation haben, können Sie mich, Maren ******, gern anrufen unter 01590/ 172 9539. Mit freundlichen Grüßen Maren ******

Strom ist Grün Endbrechnung 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir unsere Rechnung im Dezember 2022 beglichen haben, die Jahresablesung (Zählerstand) bei Ihnen eingereicht hatten, und von Ihnen die Kündigung erhielten, wartetetn wir 6 Wochen auf die Endabrechnung, die immer noch nicht eintraf. Bitte senden Sie diese an Herrn ****** ******, Ravensbergweg 13 a, 14478 Potsdam. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen ****** und Maren ******

Strom ist Grün Kein telefonischer Kontakt möglich

Seit etlichen Tagen versuche ich mit zahllosen Versuchen einen telefonischen Kontakt zu bekommen. Leider ohne Erfolg. Das ist sehr ärgerlich! Meine Tel.Nummer 06843 1499

Strom ist Grün Lange Wartezeit auf Antwot

Da wir von ihnen ja nun nicht mehr mit Strom beliefert werden, benötigen wir bis zum 23.07.2022 ein Übergabeprotokoll. Gerne als Mail und in PDF - Format. MfG. M.******

Strom ist Grün Zuviel geleistete Zahlungen

Durch eine wohl nicht erfolgte Kündigung meines neuen Stromanbieters und eines Computerfehlers,sind seid Dezember vergangen Jahres weiterhin monatliche Zahlungen an sie erfolgt

Strom ist Grün Keine beschwerde im gegen teil wir sind sehr zuffieden

wir haben eine neue email adresse sie lautet ******@gmail.com frage an euch wäre es ist Mai und Juni nichts abgebucht worden ,und wir wüssten gerne warum kn.13139342 denn wir möchten gerne bei euch bleiben Liebe Grüsse ******

Strom ist Grün Ich möchte den Bestehenden Stromvertrag mit Ihnen sofort kündigen

Sehr geehrte Damen und Herren, Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, möchte ich den mit Ihnen bestehenden Stromvertrag sofort kündigen. Ich möchte den Vertrag kündigen, weil sie die Abschläge ohne Vorankündigung erhöht haben. Zudem weis ich von den Gespräch mit meinen Anwalt Herrn ******, dass Ihre Vertragslaufzeit von drei Jahren nicht zulässig ist. Er hat mir ihr zu folgendes Urteil mitgeteilt: Vertragslaufzeiten von 24 oder 36 Monaten in Stromlieferverträgen mit Sonderkunden unwirksam OLG Karlsruhe vom 21.12.2012 (15 U 6/12), LG Karlsruhe vom 09.12.2011 (10 O 614/10) Die VZ NRW hatte gegen die Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co.KG insgesamt wegen drei AGB-Klauseln geklagt, welche die Vertragslaufzeit von Stromlieferverträgen mit Haushalts-Sonderkunden betreffen. Nachdem die Beklagte zu einer Klausel den Anspruch anerkannt hatte, erließ das LG Karlsruhe am 26.09.2011 (10 O 614/10) ein Teil-Anerkenntnis-Urteil. Die fragliche Klausel lautete: "Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Ersten des übernächsten Monats, wenn der Vertrag bis zum 5. des Monats unterschrieben bei der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co.KG (SWP) eingeht, ansonsten mit dem Ersten des darauf folgenden Monats." Die VZ NRW hatte die Klausel beanstandet, weil den Kunden nicht klar werde, wann der Vertrag beginne und ende und weil sie in Verbindung mit den anderen Klauseln zu einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten führen könne, was gesetzlich nicht zulässig ist. Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung zumindest Bedenken hinsichtlich der Transparenz. Das LG Karlsruhe hatte der Beklagten mit Urteil vom 09.12.2011 auch die Verwendung folgender Klauseln untersagt: 1. "Der Vertrag kann erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von (…) 36 Monaten gekündigt werden." 2. "Der Vertrag kann erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von (…) 24 Monaten gekündigt werden." Die Klauseln seien wegen eines Verstoßes gegen § 309 Nr. 9a BGB und wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB unwirksam. Dabei stellte das Gericht darauf ab, dass auch die per Mausklick gewählte Vertragslaufzeit von 24 bzw. 36 Monaten nicht als (dann zulässige) Individualvereinbarung, sondern als AGB-Klausel anzusehen sei und damit der strengen Kontrolle nach dem AGB-Recht unterliege. Denn der Kunde habe nicht die Möglichkeit der freien Entscheidung einer Vertragslaufzeit, sondern nur die Wahl zwischen bestimmten, vom Unternehmen vorgegebenen Alternativen. Die Stadtwerke Pforzheim hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das OLG Karlsruhe wies jedoch die Berufung mit Urteil vom 21.12.2012 zurück und begründete nochmals ausführlich, weshalb die Klauseln unwirksam sind. Unter anderem stellte das OLG klar, dass auch eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit Abschluss des Vertrages (und nicht erst mit dem späteren Beginn der Lieferung) beginnt. Rechtsfolge: Die Unwirksamkeit der Klauseln führt dazu, dass die betroffenen Kunden nicht an die Grundlaufzeit gebunden sind und ihren Vertrag jederzeit kündigen können. Dabei ist allenfalls eine im Vertrag festgelegte Frist für die ordentliche Kündigung zu beachten. Da die Forderungen von 1544,43 Euro mittlerweile beglichen sind, gebe ich Ihnen nun 14 Tage Zeit mich aus den Vertrag zu lassen, sollte ich bis dahin nichts mehr von Ihnen hören, werde ich mich an die Bundesnetzagentur in Bonn wenden oder an die Verbraucherzentrale. Sollte dass Sie auch nicht bewegen, mich aus den Vertrag zulassen werde ich mich an die Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden. Oder ich werde zusammen mit meinen Anwalt Klage einreichen, aus dem in diesem Schreiben beiliegenden Gerichtsurteilen können Sie ersehen, dass vor Gericht Ihre Chancen nicht so gut währen. MfG: ****** ******

Strom ist Grün Der Stromanbieter verlangt in diesen Jahr doppelt soviel wie im letzten Jahr bei gleichen Verbrauch.

Ich habe Strom ist grün gebeten die Rechnung nochmals zu prüfen, darauf sind sie aber nicht eingegangen. Ich habe bis her auch keine neue Rechnung erhalten, ob wohl ich bereits meinen Zählerstand nochmals Strom ist Grün übermittelt habe. Der Kundenservice ist sehr schlecht bis gar nicht zu erreichen, deshalb war Kontakt mit Strom ist Grün nur per E-Mail. Ich habe Strom ist Grün eine Ratenzahlung des Betrages angeboten in monatlichen Raten a 30 Euro, mehr kann ich nicht zahlen, weil ich Arbeitslosengeld II Empfängerin bin, ich habe bisher mit allen meinen Stromanbietern Ratenzahlung vereinbart und es hat bisher noch nie Probleme gegeben, nur mit Strom ist Grün, die lassen sich auf keine ratenzahlung ein, und drohen stattessen mit Sperrung des Stromes. Es geht um 1655,30 Euro.

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 8

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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