Widerrechtliche Abzocke während Pandemie-Schließzeiten

  • Ungelöst
  • 18 Jun 2021
  • #252350
  • 438
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Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge während der pandemischen Schließzeiten erfolgte widerrechtlich. Nach Rücknahme des Lastschriftmandats ergehen für weitere Monate nun Mahnschreiben.
Diesem Sachverhalt habe ich mehrfach widersprochen mit Hinweis auf vergleichbare Gerichtsurteile ( Amtsgericht Döbeln AZ: 3 C 878/20 und Amtsgericht Papenburg AZ: 3 C 337/20).
Mit Nachdruck verwies ich auf die Rechtssprechung des AG Döbeln vom 15.03.2021. So ist es wenig überraschend, dass in neueren Gerichtsurteilen eine vermeintliche "Störung der Geschäftsgrundlage" (wie Superfit gerne argumentiert aus älteren Urteilen) nicht mehr als solches erkannt sondern vielmehr die Unmöglichkeit einer Leistung festgestellt wird.

Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerung über die Monate der Schließzeiten unzulässig.
Fakt ist, dass durch die Schließzeiten beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit sind.

Es bleibt daher unstreitig, dass Superfit laut geltender Gesetzeslage nicht berechtigt ist, meinen Vertrag um die pandemiebedingten Schließzeiten zu verlängern. Ferner steht es dem Club rechtlich nicht zu, für die Zeiten der Schließung Beiträge zu erheben (§ 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB).
Meine Rückforderung besteht daher zu Recht. Dem Club bleibt jedoch die Möglichkeit, diesbezüglich mein Angebot zur Entgegennahme eines Gutscheins (nach gesetzl. Muster der Bundesregierung) anzunehmen bzw. mein derzeitiges Guthaben mit den Monaten ab der künftigen Wiedereröffnung zu verrechnen.
Dies sind zwei lösungsorientierte Angebote, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Doch leider hat Superfit kein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und lässt die Angelegenheit eskalieren.
Nun folgt die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, der dem unseriösen Club die Rechtslage nochmals aufzeigt und ggf. gerichtliche Schritte einleiten wird.

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18-06-2021 um 20:58 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Superfit weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-08-2021 um 01:30 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Wenn mal eine Antwort kommt, wird nicht explizit auf den Sachverhalt eingegangen, sondern es werden nur Standard-Textbausteine versendet, die zur Lösung ungeeignet sind.
Die adressierte Geschäftleitung antwortet nie.
Verträge und Gesetzte BGB werden gebrochen.
Kündigung wird wegen Corona falsch datiert/bestätigt.
Überweisungen werden vorsätzlich falsch gebucht, den falschen Monaten zugeordnet.
Fazit: Ein extrem unseriöser Club.

2
Superfit
Zufriedenheitsindex: 11.6/100

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