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TKI Massivhaus Bauzeitgarantie 11 Monate, Haus nach über 2 Jahren immer noch nicht fertiggestellt

Ich habe im Mai 2019 einen Werkvertrag mit TKI Massivhaus GmbH & Co. KG abgeschlossen über den Bau eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses mit Keller im Energie-Effizienzstandard KfW 55. Es wurden unter anderem eine Luft-Wasser-Wärmepumpe NIBE F2120 und eine zentrale, kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage (System NIBE) mit Wärmerückgewinnung vereinbart. Im Vertrag wurden eine Festpreisgarantie und eine Bauzeitgarantie von 11 Monaten festgelegt. Nun sind beinahe 2,5 Jahre ab Baubeginn vergangen und das Haus wurde immer noch nicht fertiggestellt. Ein erheblicher Teil der Verzögerung ist auf TKI zurückzuführen. Zu Beginn wirkte der Geschäftsführer sehr vertrauenserweckend und professionell. Zur Besprechung des Angebots erschien dieser gut vorbereitet und sehr bemüht. Trotz eines im Vergleich zu einem anderen Angebot höher gelegenen Festpreises überzeugte mich die Firma zum Abschluss des Vertrags, da man sich zu Beginn gut aufgehoben gefühlt hat und die Nähe zur Baustelle gegeben war. Dieses stellte sich für mich im Resultat als eine absolute Fehlentscheidung heraus. Es wurde z.B. vereinbart, dass das Abfahren von überschüssigem oder die Anfuhr von zusätzlich benötigtem Boden nicht im Preis enthalten ist. Vor Vertragsabschluss erhielt ich von TKI eine Kostenschätzung zur Erdabfuhr überreicht. Nach Vertragsabschluss erhielt ich von TKI eine Kostenübersicht / neue Kostenschätzung, welche rund ein Doppeltes zur vorherigen Schätzung enthielt. Meinen Unmut über die für mich unerwartete Differenz zur vorherigen Schätzung teilte ich TKI mit. Bei Erhalt von einer realistischeren Kostenschätzung hätte ich das Angebot der Firma TKI meiner Einschätzung nach nicht angenommen und mich für ein anderes Angebot entschieden. Nach Äußerung meines Unmuts darüber erhielt ich von TKI das Angebot, mir ohne Berechnung die Stützwand an der linken Seite der Garage zu errichten. Der Vorschlag besänftigte meinen Unmut und ich hielt an dem Vertrag fest. Aber die zugesicherte Stützwand wurde bis zum heutigen Tage von der Firma TKI immer noch nicht errichtet. Der Geschäftsführer wollte sich diesbezüglich im März 2021 kurzfristig mit mir zur Abstimmung der abschließenden Höhen der Stützwand zusammensetzen. Dieses ist bis heute nach über 9 Monaten immer noch nicht erfolgt. Die Rohbauarbeiten funktionierten zu Beginn noch. Bei der Dachdeckung gab es Schwierigkeiten hinsichtlich der Ausführung, welche ich TKI im Dezember 2019 mitgeteilt habe. Erst circa 10 Monate später wurden nach zahlreichen Nachrichten meinerseits Korrekturen vom neuen Dachdecker getätigt. Bei vielen Gewerken fühlte ich mich von der Projektleitung von Woche zu Woche immer nur hingehalten und immer nur vertröstet. So vergingen zahlreiche Monate. Ich fühlte mich gezwungen, dem Stand von vielen Gewerken viele Wochen und Monate hinterherfragen und erhielt von TKI zu vielen Gewerken als Antwort keine verbindlichen Terminangaben. Bereits Ende April 2020 teilte ich TKI mit, dass eine Fertigstellung innerhalb der vereinbarten Bauzeitgarantie von 11 Monaten bei einer verbleibenden Restzeit von rund 1 Monat von TKI wohl nicht mehr realisiert werden könne angesichts der vielen noch nicht erledigten Arbeiten und bat um die Angabe von einem Fertigstellungstermin. Ich bekam keine Terminangabe. Nach Ablauf der Bauzeitgarantie fragte ich den Fertigstellungstermin erneut bei TKI an. Man war mir nach Ablauf der vertraglich zugesicherten Bauzeitgarantie von 11 Monaten nicht dazu bereit, mir einen verbindlichen Fertigstellungstermin zu nennen. So erhielt ich von TKI nach mehrmaligem Fragen nur einen „unverbindlichen“ Ablaufplan. Dabei stellte sich schnell heraus, dass selbst der „unverbindliche“ Ablaufplan ebenfalls von TKI nicht eingehalten wurde. Es ist mir gegenüber keine verbindliche Zeitplanung von TKI kommuniziert worden. Das Ergebnis sieht man im heutigen Resultat, nämlich ein immer noch nicht fertiggestelltes Einfamilienhaus. In Anbetracht dessen, dass man eine verbindliche Bauzeitgarantie von 11 Monaten vertraglich festgelegt hat, empfinde ich dieses Vorgehen als eine maßlose Respektlosigkeit mir als Bauherrn gegenüber. Zumal es hier nicht gerade um vernachlässigbare Geldbeträge geht, sondern um immens hohe Summen. Ohne eine funktionierende Zeitplanung ist es dem Bauherrn nicht möglich, wichtige Entscheidungen zu treffen wie Kündigung der Wohnung. Mein Kind besucht nun seit rund 1,5 Jahren die nahe der Baustelle gelegene Grundschule, da ich von einer Fertigstellung innerhalb der vertraglich zugesicherten Bauzeitgarantie ausging. Einen Schulwechsel möchte man einem Grundschulkind als Elternteil möglichst ersparen, so dass wir die längeren Fahrten zur Schule nach wie vor in Kauf nehmen. Die Möbel für das Kinderzimmer wurden bereits gekauft und müssen seit 1,5 Jahren gelagert werden. Das Garagentor (Sektionaltor, RenoMatic mit M-Sicke von der Firma Hörmann, Breite ca. 5,00m, Höhe ca. 2,25m) sollte laut TKI im Januar 2021 (in der KW 3) eingebaut werden. Am 15. Januar wurde mir von TKI mitgeteilt, dass das Garagentor nicht eingebaut werden könne, da sich vor der Einfahrt der Garage zu diesem Zeitpunkt ein Loch befinden würde und dieses eine Behinderung darstellen würde. Es handelte sich hierbei um Erdarbeiten, welche mit der Erstellung der erforderlichen Rigole / Versickerungsanlage zusammenhingen. Das Loch wurde innerhalb von Tagen verschlossen und in der Einfahrt zusätzlich noch Schotter / Kalkstein eingebaut. Nun sind seitdem wiederum circa 11 Monate vergangen und das Garagentor wurde von TKI immer noch nicht eingebaut. Ich bin der Überzeugung, dass ich als Bauherr und meine Interessen überhaupt nicht im Fokus dieser Firma stehen. Ich habe das Gefühl, dass sich diese Firma aus der Verantwortung zu ziehen versucht. Nach rund 2,5 Jahren verweigert die TKI Massivhaus GmbH & Co. KG die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Ein Abnahmetermin im Dezember 2020 wurde von mir aufgrund von zahlreichen Punkten verweigert. So wurde TKI unter anderem mitgeteilt, dass die Inneneinheit der Heizung nicht funktionierte und sicherheitsrelevante Gewerke, nämlich das Balkongeländer und das Kellertreppengeländer (KG-EG) gänzlich fehlten. Nach Verweigerung der Abnahme fühlte ich mich von TKI zu einer Abnahme gedrängt. Dass die Inneneinheit der Heizung auch tatsächlich defekt war, wurde mir von TKI vor dem Abnahmetermin nicht mitgeteilt, obwohl die Beheizbarkeit eines Objekts meines Erachtens nach wesentlich für die Abnahmefähigkeit eines Hauses ist. Einige Wochen nach dem gescheiterten Abnahmetermin wurde ein NIBE-Techniker zufällig auf der Baustelle angetroffen, welcher gerade die Inneneinheit der Heizung zu reparieren versuchte. Vor dem Hintergrund dessen beurteile ich das Vorgehen von dieser Firma als sehr kritisch. Ab diesem Zeitpunkt hätte ich direkt rechtliche Schritte gegen diese Baufirma einleiten sollen. Ich habe dennoch versucht, eine gütliche Einigung mit TKI zu erzielen. Nach monatelangem Ausarbeiten von einer Einigung wurde diese von TKI aber ohne eine Begründung einfach abgelehnt. Eine von mir zu erbringende Leistung kann aufgrund eines vorliegenden Mangels nicht erbracht werden. So kann ich den Belag auf der Betontreppe im Keller nicht verlegen lassen, da die Betontreppe von TKI mangelhaft ausgeführt wurde. Ohne ein Verlegen des Kellertreppenbelags kann TKI aber wiederum nicht das mir geschuldete Kellertreppen-Geländer erstellen. Die TKI hat den Mangel der Betontreppe aber bislang nicht beseitigt und eine diesbezüglich gesetzte Frist bereits fruchtlos verstreichen lassen. Darüber hinaus wurden die Vorbereitungen für das Außengerät der Heizung (Wärmepumpe NIBE) von TKI ebenfalls nicht erledigt. Die meinerseits der TKI gesetzte Frist zur Erstellung des Fundaments für die Wärmepumpe hat TKI ebenfalls fruchtlos verstreichen lassen. So steht die NIBE-Wärmepumpe derzeit immer noch verpackt auf einer Palette im Keller des Hauses herum. Eine mir von der BAFA für die Inbetriebnahme der Wärmepumpe zugesicherte Prämie in Höhe von 1500 Euro ist wegen Bauzeitverzögerung verfallen. Ich kann aus eigener Erfahrung nur dringend davon abraten, sich von dieser Firma sein Haus bauen zu lassen. Bei einem Ortstermin, welcher der Einigung dienen sollte, wurde von dem Geschäftsführer vorgetragen, was und wie TKI alles machen lassen würde. So sollte beispielsweise der Mangel der Betontreppe im Keller zeitnah von TKI beseitigt werden. Ebenso führte dieser aus, dass er als Fundament für die Wärmepumpe Pflanzringe aufeinander stapeln würde und diese mit Beton befüllen lassen würde. Trotz meinerseits erfolgter Fristsetzung ist von TKI bislang immer noch nichts davon geschehen. Ich kann diese Firma überhaupt nicht empfehlen. Als nach dem Rohbau immer mehr Schwierigkeiten zum Vorschein kamen und mir von Monat zu Monat immer klarer wurde, dass die Bauzeitgarantie nicht eingehalten werden wird und die eigenen geäußerten Bedenken immer realer wurden, hätte ich direkt einen Anwalt einschalten sollen.

n.d.

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