Rechnung 811410378

  • 21 Jan 2021
  • #180655
  • 359
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Die Verbraucherzentrale Hessen hat in der Pressemitteilung: 58/2003 bereits darauf hingewiesen, dass Kunden diese Gebühren nicht zu entrichten haben, wenn sie Zollabfertigung nicht schriftlich vor der Verzollung beauftragt haben.

Ich habe nicht tnt beauftragt weshalb obiger Text greift.

Weshalb ich nicht weiß weshalb ich hier eine Rechnung vorliegen habe da der Einfuhr Artikel hat auch nicht mehr als die frei grenze gekostet.

Ich bitte um Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen ****** ******

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21-01-2021 um 16:46 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TNT weitergeleitet. Mehr erfahren.

21-01-2021 um 16:46 Uhr

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