Hier finden Sie die meistgelesenen Reklamationen und Erfahrungen der letzten 7 Tage zu Tourini.
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Insgesamt 16 Beschwerde einreichen
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Buchungsnr. 901103940 hotel verginia, sharm el sheikh a. I. Betr. Unser Einschreiben per Post vom 3.9.19 sehr schwache Leistung, dass wir bis heute keine Antwort erhalten haben. Mängel im Urlaub 1. 10 min zum Strand nur mit shuttle Bus 2.unqual...
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Antwort von Helena
26-10-2019 um 15:17
Danke,es hat mich gefreut das sie so schnell mir das Geld überweisen haben,mit freundlichen Grüßen *****
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten eine sehr schöne Zeit in Kefalonia mit der bei Ihnen gebuchten Reise. Leider gibt es aber für die gebuchte Transferleistung einen Grund für eine Beschwerde. Während der Transfer vom Flughafen zum Hotel Athina reibungslos geklappt hat, ging das vom Hotel ...
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Antwort von Hiroto
24-07-2019 um 10:46
Gelöst!
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Antwort von Tourini
19-06-2019 um 11:49
Sehr geehrte Kunde,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ihr Feedback macht es uns möglich, unseren Kundenservice zu verbessern.
Bezüglich Ihres Anliegens können wir aus Datenschutzgründen auf dieser Plattform nicht ausführlich antworten, haben Ihnen jedoch den Sachverhalt per E-mail zukommen lassen.
Nur so viel sei gesagt, Ihre Zahlungen sind bei uns korrekt eingegangen.
Wir vermuten, dass Ihnen ein kleiner Fehler in der Berechnung unterlaufen ist und Sie daher von einem geringeren Restbetrag ausgehen.
Auch Ihre E-mail haben wir erhalten, bitten jedoch um Verständnis, dass wir gerade zur Hochsaison nicht jedes Anliegen innerhalb von 24 Stunden prüfen und beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Quality Management
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Antwort von Tourini
14-05-2019 um 13:22
Sehr geehrte Kunde,
leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen.
Wir haben Ihnen jedoch eine Mail mit zusammenfassenden Informationen zukommen lassen.
Bezüglich des Hinfluges liegen uns keine Informationen vor, warum dieser nicht angetreten werden konnte.
Laut System ist alles korrekt gebucht und die Maschine ist planmäßig geflogen.
Grundsätzlich übermitteln wir als Veranstalter keine Boardingpässe.
Bei der von Ihnen gewählten Fluggesellschaft ist ein Online Check In nötig, den jeder Kunde selbst zu tätigen hat.
In den von uns übermittelten Reiseunterlagen war der Hinweis klar Erkennbar, dass ein Online Check in vorgenommen werden muss.
Auch eine Anleitung, wie bei dem Login vorzugehen ist, war beigefügt.
Weiterhin weisen wir auch vorab auf Zusatzkosten hin, welche die Airline erhebt, sollte der Online Check In nicht gemacht werden.
Generell ist der Online Check In bis 2 Stunden vor Abflug möglich.
Alternativ kann der Check In gegen Aufpreis auch am Flughafen vorgenommen werden.
Nach unserem aktuellem Kenntnisstand wurde Ihrerseits der Check In weder Online noch am Flughafen vorgenommen.
Da uns aber nicht alle Informationen zur Beurteilung der Situation vorliegen, wir vor allem nicht wissen,
wieviel Stunden vor Abflug Sie am Schalter waren, können wir keine abschließende Stellungnahme geben.
Diesbezüglich bitten wir Sie, auf unsere E-Mail zu antworten oder uns telefonisch zu kontaktieren.
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Guten Tag wir hatten unter der Buchungsnr. ULT_5478928 eine Flugreise mit Unterkunft und Leihwagen für die Zeit vom 22.Nov. bis 25 Nov.2018 gebucht. Alles fing im Prinzip gut an Ankunft im Flughafen, Übernahme des Leihwagens Mir fiel nur die Kaution für den Leihwagen zuzüglich Tankkaution etw...
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Antwort von Tourini
18-10-2018 um 12:39
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Wie Sie bereits zum Buchungszeitpunkt in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach lesen konnten, sind wir berechtigt eine höherer Rücktrittsgebühr zu fordern, sollte die anfallenden Kosten der einzelnen Leistungsträger die Rücktrittspauschale übersteigen.
Das ist gesetzlich in § 651i Abs. 2 BGB geregelt und findet sich in unseren AGB unter Ziffer 7.6.
Gern haben wir Ihnen den entsprechenden Passus eingefügt:
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Siehe AGB 7.4
7.4. Wir behalten uns das Wahlrecht vor, in Abweichung von den vereinbarten Pauschalbeträgen eine konkrete Entschädigung zu fordern, welche nicht über den geschuldeten Reisepreis hinausgeht. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
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Da Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung aktiv durch setzen eines Hakens akzeptiert haben können wir davon ausgehen, dass Sie diese auch gelesen haben.
Erlauben Sie uns bitte ebenfalls den Hinweis auf das BGB § 651 i, wie folgt:
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„Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.“
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Eine Senkung der Rücktrittsgebühren ist daher nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team vom TOURINI
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Antwort von Tourini
20-08-2018 um 14:00
Sehr geehrte Frau *****,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Gerne prüfen wir den Sachverhalt.
Bitte senden Sie uns dafür einen Nachweis der entstanden Kosten für die Busfahrt und das Frühstück per E-Mail an meinereise@tourini.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team vom TOURINI
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Antwort von Tourini
13-08-2018 um 14:06
Sehr geehrte Frau *****,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider können wir unter der von Ihnen angegebenen Buchungsnummer keinen Vorgang zu ordnen.
Bitte prüfen Sie dies noch einmal und lassen Sie uns die korrekten Daten gern zukommen.
Generell ist bereits zu sagen, dass Sie im Buchungsvorgang immer die Möglichkeit haben, Gepäck optional hinzuzufügen. Darauf weisen wir sie im Buchungsschritt hin. Wir gehen nun davon aus, dass Sie dies entsprechend versäumt haben.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gern an meinereise@tourini.de wenden.
Mit sonnigen Grüßen
Ihr Team von Tourini
Meine Reise begann am Check In in Leipzig mit einem sehr großen Schreck. Ich musste meine Reisekoffer zubuchen, sonst hätte ich ohne Koffer in den Urlaub fahren müssen. Ihre Reisegesellschaft hat für einen Pauschalurlaub meine Koffer nicht gebucht !!! Nun muss ich auf der Rückreise genau noch mal...
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Verbraucher bewerten den Kundenservice von Tourini nach Abschluss ihrer Reklamation und teilen ihre Erfahrungen.
Problem nicht gelöst!
06 Nov 2019
Nie wieder. So wie der Urlaub lief, läuft's nun auch mit tourini. Super schwach.
Würden Sie es empfehlen?
Nein
Kundendienstbewertung
1/10
Wurden Sie kontaktiert?
Nein
Problem nicht gelöst!
09 Sep 2019
Meine Beschwerde wird nicht bearbeitet
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Nein
Kundendienstbewertung
2/10
Wurden Sie kontaktiert?
Nein
Problem gelöst!
05 Aug 2019
Es gab kleine Kommunikationsschwierigkeit, aber am Ende klappte es alles. Vielen Dank.
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Ja
Kundendienstbewertung
6/10
Wurden Sie kontaktiert?
Nein
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