extreme Stornokosten trotz fristgerechter Reisekündigung

  • Beantwortet
  • 18 Okt 2018
  • #5459
  • 609
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Trotz der rechtzeitigen Reisekündigung (schriftliche Bestätigung von touini erfolgte 36 Tage vor Reisebeginn) hat mir die Firma tourini Stornokosten auferlegt, welche fast dem Gesamtpreis der Reise entsprechen.
In den AGB´s steht jedoch dass bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt maximal 30% des Reisepreises gefordert werden.
Nun bin ich bei fast 100 %!!
Mehrere Telefonate mit der Servicehotline ergaben keine Klärung.

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18-10-2018 um 12:11 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Tourini weitergeleitet. Mehr erfahren.

18-10-2018 um 12:39 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wie Sie bereits zum Buchungszeitpunkt in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach lesen konnten, sind wir berechtigt eine höherer Rücktrittsgebühr zu fordern, sollte die anfallenden Kosten der einzelnen Leistungsträger die Rücktrittspauschale übersteigen.

Das ist gesetzlich in § 651i Abs. 2 BGB geregelt und findet sich in unseren AGB unter Ziffer 7.6.

Gern haben wir Ihnen den entsprechenden Passus eingefügt:

**********************************
Siehe AGB 7.4

7.4. Wir behalten uns das Wahlrecht vor, in Abweichung von den vereinbarten Pauschalbeträgen eine konkrete Entschädigung zu fordern, welche nicht über den geschuldeten Reisepreis hinausgeht. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

**********************************

Da Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung aktiv durch setzen eines Hakens akzeptiert haben können wir davon ausgehen, dass Sie diese auch gelesen haben.

Erlauben Sie uns bitte ebenfalls den Hinweis auf das BGB § 651 i, wie folgt:

*********************************

„Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.“

********************************

Eine Senkung der Rücktrittsgebühren ist daher nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team vom TOURINI

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Tourini
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