Rückerstattung meines Fluges

  • 09 Jul 2020
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09.07.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 30.03.2020 erhielt ich die Information per E-Mail, dass meine Flüge aufgrund von COVID19 gestrichen wurden. Eine Rückerstattung, wie am 30.03.2020 von Ihnen angekündigt, ist bislang nicht erfolgt.
Hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der ausgesprochenen weltweiten Reisewarnung vom 17.3.2020 eine kostenfreie Stornierung ermöglicht werden muss. Hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich lt. bestehendem Recht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf eine Erstattung des Gesamtbetrages bestehe. Die Rückzahlung ist somit über die geleistete Zahlungsoption via Kreditkarte in spätestens 20 Tagen vorzunehmen. Unabhängig des aktuellen Gesetzesentwurfes zur Erstattung mit einem Gutschein bestehe ich auf die oben genannte Rückerstattung. Ich weise Sie darauf hin, dass ich mich nach Ablauf der genannten Frist direkt mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen und rechtliche Schritte einleiten werde.
Mit freundlichen Grüßen

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09-07-2020 um 16:20 Uhr

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