Horrende Umbuchungsgebühr

  • 26 Mai 2021
  • #240266
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Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben habe ich Ihre Forderung über 316 Euro für die „Umbuchung“ unseres Fluges nach Mykonos per Kreditkarte freigegeben und erkläre hiermit ausdrücklich, dass dies nur unter Vorbehalt geschehen ist. In Ihren eigenen AGB ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 78 Euro vorgesehen (laut Verbraucherzentrale ist eine Pauschale von 30 Euro angemessen). Noch dazu geht es hier nicht um eine Umbuchung, sondern um die Einlösung eines Fluggutscheins nach der Stornierung unseres ursprünglich gebuchten Fluges nach New York aufgrund der CoVid-19 Pandemie.

Wir teilen Ihnen mit, dass wir dieses Vorgehen Ihrerseits für zumindest undurchsichtig halten. Wir fordern Sie daher auf, die Umbuchungsgebühr auf die empfohlene Pauschale auf 30 Euro pro Person anzupassen, andernfalls werden juristische Schritte eingeleitet. Auch die Veröffentlichung dieser zwielichtigen Praxis behalten wir uns vor.

Hochachtungsvoll
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26-05-2021 um 23:44 Uhr

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26-05-2021 um 23:44 Uhr

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