Keine Reaktion auf ehrfache Bitte um Reisekostenrückerstattung

  • 15 Mai 2020
  • #54751

Absender:
E.P.

trendtours Touristik GmbH
Rennbahnstraße 72 bis 74
60528 Frankfurt am Main 15.05.2020

Betr.: Reise 4076- Glanzlichter Andalusiens,
Reise nach Spanien- Andalusien vom 10.04.- 17.04.2020
Kundennummer
Buchungsnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 08.04.2020 haben Sie mitgeteilt, dass unsere Reise mit obig genannter Buchungsnummer nicht stattfinden kann und Sie haben die geplante Reise zu dem vorgesehenen Termin storniert. Als Grund geben Sie die weltweite Corona-Pandemie an. Damit haben Sie folglich den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Außerdem erklärten Sie auf ihrer Internetseite mit Stand 21. März 2020: „Absage Reisetermine bis einschließlich…30.April 2020, Glanzlichter Andalusiens…Reisenummer 4076-4077“ (siehe Anlage).
Sie bieten uns in Ihrem Schreiben vom 08.04.2020 eine Umbuchung der Reise auf das Jahr 2021 an und erwähnen gleichzeitig für den Fall, dass wir diese Reise nicht antreten können, dass wir uns bei der angegebenen Telefonnummer beraten lassen können. Während eines diesbezüglichen Telefonates am 11.04.2020 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass wir einer Umbuchung der Reise auf 2021 nicht zustimmen und es wurde von Ihnen im Telefonat zugesagt, dass wir in den nächsten 2 bis 4 Wochen den vollen Reisepreis zurückerstattet bekommen. Zu diesem stattgefundenen Telefonat habe ich Ihnen eine Gesprächsnotiz per mail am 11.04.2020 zugesandt (siehe Anlage). Diese Zusage zur Zahlungsrückerstattung wurde von Ihnen leider nicht eingehalten. Auch unserer Bitte in einem weiteren Telefonat am 12.05.2020, uns den vollen Betrag, der seit über 5 Wochen überfällig ist, bis 14.05.2020 zurückzuerstatten, wurde nicht entsprochen…. Auch hatte ich bereits am 18.03.2020 und am 03.04.2020 in zwei weiteren mails (siehe Anlage) bei Ihnen bezüglich einer Reisekostenrückerstattung angefragt. Neben einer lapidaren Antwortmail, dass Sie sich schnellstmöglich um unser Anliegen kümmern werden, habe ich dazu bis heute auch keine Antwort erhalten.
Sie hatten nach mehrmaligen Aufforderungen genügend Zeit, eine Rückerstattung zu veranlassen! Hiermit setze ich Sie in Verzug!

Im Hinblick auf die Reise habe ich Ihnen am 30.09.2020 (325,00€ Anzahlung) und 04.03.2020 (2.255,00€ Restzahlung) eine Gesamtzahlung in Höhe von 2.580,00€ geleistet. Hiermit fordere ich Sie auf, diese Gesamtsumme des Reisepreises bis zum 29.05.2020 auf folgendes Konto zu überweisen:


Kontoinhaber: E.P.
Bank:
IBAN:
BIC:


Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass Sie die Stornierung der Reise erklärt haben und demzufolge keine Stornokosten oder weitere Abzüge beim Reisepreis angerechnet werden dürfen. Daneben erkläre ich, dass wir weder verpflichtet sind, einen Gutschein für die Zahlung zu akzeptieren, noch sind wir dazu bereit. Dies hatte ich Ihnen bereits beim Telefonat und in der mail vom 11.04.2020 mitgeteilt (siehe Anlage). Auch wenn derzeit politisch eine Gutscheinlösung diskutiert wird, so entspricht dies derzeit nicht der aktuellen Rechtslage, so dass auch Sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten müssen und die Rückerstattung des Reisepreises in bar zu erfolgen hat. Falls Sie über eine Aufwandsentschädigung Ihrerseits nachdenken, möchte ich Ihnen jetzt schon mitteilen, dass eine solche Entschädigung jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt. Sollte ich bis zum oben genannten Datum keine Rückzahlung des vollen Reisepreises erhalten haben, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Inzwischen habe ich auch schon eine Rechtsberatung in Anspruch genommen, woraufhin diese Mitteilung entstanden ist.
Dieses Schreiben sende ich Ihnen per mail- außerdem wird Ihnen diese Mitteilung per Einwurfeinschreiben zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

E.P.


Daten der Reisenden:
......


Anlagen: mail`s vom 18.03., 03.04. und11.04.2020,sowie
Trendtours Internet- Auszug

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