Unterschlagung von 2198 € wegen Ignoranz von Kunden wohl nur der harte Weg möglich

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  • 26 Okt 2022
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K.Nr.:tt 996 624 935 Reise 5279 Grandioser Westen Kanadas Ich habe für mich und meine Begleitung für die Flüge mit Air Canada die Option Premium Eco mit einem Aufpreis von 1099 € pro Person gebucht und bezahlt. Dieses wurde von TT in den Reiseunterlagen bestätigt. Am Flughafen stellte sich heraus, dass TT diese Buchung nicht vorgenommen hat. Ich schrieb am 07.09.2022 vom Flughafen aus eine Reklamationsmail an Trendtours. Wäre die Buchung bei einem seriösen Unternehmen erfolgt, hätte man sich um Schadensbegrenzung bemüht und wir hätten bei Rückkehr zumindest eine Entschuldigung vorgefunden mitsamt der Bitte um Übermittlung meiner Kontonummer zur Rücküberweisung des bezahlten Aufpreises. Bei Trendtours ist der Umgang mit Reklamationen allerdings anders, man verschwindet in der Versenkung und reagiert einfach nicht. Bei der Buchung dieser Reise sind so viele Fehler passiert, dass ich bis zum Abreisetag Kontakt mit sage und schreibe 23 Menschen dieser Firma hatte – das nenne ich mal eine effiziente Arbeitsweise ! Die Auflistung dieser Personen, die Aufforderung zur Rücküberweisung des Aufpreis und eine Mängelanzeige gemäß BGB § 651 übersandte ich am 28.09.2022 per Einschreiben / Rückschein an den Geschäftsführer des Unternehmens Herrn Markus Daldrup in der Hoffnung, dass das Unternehmen nicht – wie sagt der Volksmund - wie der Fisch vom Kopf her stinkt. Die Auslieferung dieses Schreibens wurde mit Datum 09.10.2022 bestätigt. Am 20.10.2022 forderte ich unmissverständlich per mail noch einmal zur unverzüglichen Rückzahlung des mir zustehenden Aufpreises in Höhe von zusammen 2198 € auf. Nichts ist passiert ! So scheint jetzt nur der harte Weg möglich zu sein. Die Mängelanzeige incl. daraus abgeleitetem Entschädigungsanspruch werde ich separat per gerichtlichem Mahnverfahren abwickeln lassen. Das Vorenthalten meines ! Geldes erfüllt nach juristischer Definition den Tatbestand einer Unterschlagung. Deshalb werde ich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist einen Strafantrag nach § 246 StGB stellen. Über diese Entwicklung des Ablaufs dieser Reisebuchung sollte Herr Daldrup informiert werden, weil die Staatsanwaltschaft an ihn als Geschäftsführer herantritt.

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26-10-2022 um 14:38 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Trendtours weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-10-2022 um 08:26 Uhr


Liebe Frau ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir leid, dass es zu diesen Unannehmlichkeiten gekommen ist und Sie Ihre Rückerstattung noch nicht erhalten haben. Ich habe Ihr Anliegen mit hoher Priorisierung an meine zuständigen KollegInnen weitergegeben. Liebe Grüße, Henrike von trendtours

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