Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren nachfolgenden Brief haben wir bis heute keine Zahlung erhalten.
Wir bitten um Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau ******,
wir haben Ihr Anschreiben zur Kenntnis genommen und möchten Sie vorsorglich auf den folgenden Sachverhalt hinweisen.
Die tripado GmbH ist ein Reisebüro im Schwarzwald. Sie haben mit uns einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Vermittlung eines Luftbeförderungsvertrages mit der von Ihnen gewählten Fluggesellschaft geschlossen. Ihr Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Reisepreises leitet sich ausschließlich aus dem Luftbeförderungsvertrag gemäß (gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EG) 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) zwischen Ihnen und der Airline ab. Auf dieses Vertragsverhältnis haben wir als Reisebüro keinen Einfluss. Für den von Ihnen an die Fluggesellschaft entrichteten Reisepreis war die die tripado GmbH lediglich die Zahlstelle der Airline.
Die tripado GmbH ist als Reisebüro nicht passiv legitimiert.
Im Rahmen unserer Pflichten aus dem mit Ihnen geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag haben Sie uns aufgefordert in Ihrem Namen die Erstattung des Reisepreises bei Ihrem Vertragspartner, der Fluggesellschaft, anzufordern. Diesem Auftrag sind wir nachgekommen und haben einen Erstattungsantrag über das Abrechnungssystem der IATA - BSP Link an die Fluggesellschaft gestellt.
Die Quittungsnummer zur Einreichung Ihres Erstattungsantrages zur unserer Entlastung lauten wie folgt:
RA 4000476237 // RA 4000476238
Die Airline hat mitgeteilt, dass die Bearbeitung des Erstattungsantrages auf Grund der vorliegenden herausfordernden Situation länger als üblich andauern kann. Es ist daher mit einer Bearbeitungszeit durch die Fluggesellschaft von mehreren Wochen zu rechnen.
Ihre Fristsetzung an uns als Reisebüro, für die Rückerstattung des Reisepreises durch die Fluggesellschaft, lehnen wir deshalb hiermit ausdrücklich ab.
Es ergibt aus dem mit der tripado GmbH geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag keine Rechtsgrundlage als Reisebüro gesamtschuldnerisch für die Fluggesellschaft für die Erstattung des Reisepreises zu haften. Wir werden eine Erstattung Ihnen gegenüber erst vornehmen können, nachdem die Airline den Erstattungsbetrag an uns avisiert und ausgekehrt hat.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei die Erstattungspolitik bzw. die längeren Bearbeitungszeiten der Fluggesellschaft rechtlich zu hinterfragen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt die Fluggesellschaft, als Ihren Vertragspartner.
Unabhängig davon kontaktieren wir Sie umgehend, sobald die Airline die Erstattung Ihres Reisepreises uns gegenüber anzeigt.
Mit freundlichen Grüßen
tripado Serviceteam
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08-03-2021 um 13:04 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Tripado weitergeleitet. Mehr erfahren.
08-03-2021 um 13:04 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an Tripado weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von Tripado
14-03-2021 um 09:01 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits mitgeteilt wurde der Erstattungsantrag in IHrem Namen bei der Airline eingereicht.
Eine Erstattung durch die Fluggesellslchaft erfolgte bisher nicht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Reisebüro keine weitergehenden Interventionsmöglichkeiten haben, die Airline zur zeitnahen Erstattung zu bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
tripado Serviceteam
Antwort des Verbrauchers
27-03-2021 um 17:42 Uhr
Bisher ist kein Geld gekommen. Es geht jetzt schon seit August des letzten Jahres so.
Antwort des Verbrauchers
11-04-2021 um 10:08 Uhr
Tripado schiebt die Rückzahung des wegen nicht stattgefundenen Fluges nach Peru für mich und meinen Sohn zu Air Europa und diese wieder auf Tripado. So geht es schon seit Juli 2020 ohne das ich bisher mein Geld bekommen habe.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
03-05-2021 um 15:10 Uhr
Problem behoben
8 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Tripado hat diese Sache nun endlich zum Abschluss gebracht. Vielen Dank dafür.
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