Flugausfall wegen Corona / Rückerstattung

  • Beantwortet
  • 10 Dez 2020
  • #161994
  • 353
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Palma de Mallorca, den 26.November.2020

N/REF.: //93734

Sehr geehrte Frau ...........,

Hiermit bestätigen wir den Empfang Ihres Schreibens vom 19.August.2020 bezüglich des Fluges UX-1518 Munich - Madrid 14.August 2020. Durch Umstände, die ausserhalb unseres Unternehmens liegen, hervorgerufen durch die aussergewöhnliche Situation durch Covid-19, erhalten unsere Teams des Kundenservice eine hohe Anzahl von Anfragen und tun ihr Möglichstes um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten und wir bitten Sie um Entschuldigung wenn die Bearbeitungszeit dadurch beeinträchtigt wird.

Da Ihre Flugscheine von einem Reisebüro ausgestellt wurden, bitten wir Sie, sich hinsichtlich Ihrer Anfrage mit dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Flugscheine erworben haben und das die Flugscheine ausgestellt hat, in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen,


Kundenservice
Air Europa

Fax: +34 971 178 439
E-mail: relacionesconclientes@air-europa.com

Beschreibung der Reklamation:
Flugnummer Munich (MUC) nach Madrid Barajas (MAD) UX1518
Flugnummer Madrid Barajas (MAD) nach Lima (LIM) UX175
Flugnummer Lima nach Madrid Barajas (MAD) UX 176
Flugnummer Madrid Barajas (MAD) nach München (MUC)

Sehr geehrte Damen und Herren,

es handelt sich um eine Annullierung des folgenden Flugs:
Flugnummer Munich (MUC) nach Madrid Barajas (MAD) UX1518
Flugnummer Madrid Barajas (MAD) nach Lima (LIM) UX175
Flugnummer Lima nach Madrid Barajas (MAD) UX 176
Flugnummer Madrid Barajas (MAD) nach München (MUC) UX1515

Abflug geplant: München Freitag, 14. August 2020 um 19:25 Buchungsnummer UX1518
Ankunft geplant Freitag, 14. August 2020 22:10 in Madrid UX1518
Weiterflug geplant Freitag, 14. August 2020 23:55 nach Lima UX175
Ankunft in Lima geplant Samstag, 15.August 2020 04:30 UX175

Ich mache folgende Ansprüche geltend:
Flugpreiserstattung: 2.055,50 €

In den oben beschriebenen Ansprüchen sind die Forderungen für folgende Mitreisende enthalten:

1.) Magdeline ******
2.) Antonio ******

Ich fordere Sie auf, den Betrag von 2.055,50 € binnen sieben Tagen auf mein Konto zu überweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Magdeline ******

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10-12-2020 um 12:58 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Tripado weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-12-2020 um 17:19 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

wir haben Ihr Anschreiben zur Kenntnis genommen und möchten Sie vorsorglich auf den folgenden Sachverhalt hinweisen.

Die tripado GmbH ist ein Reisebüro im Schwarzwald. Sie haben mit uns einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Vermittlung eines Luftbeförderungsvertrages mit der von Ihnen gewählten Fluggesellschaft geschlossen. Ihr Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Reisepreises leitet sich ausschließlich aus dem Luftbeförderungsvertrag gemäß (gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EG) 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) zwischen Ihnen und der Airline ab. Auf dieses Vertragsverhältnis haben wir als Reisebüro keinen Einfluss. Für den von Ihnen an die Fluggesellschaft entrichteten Reisepreis war die die tripado GmbH lediglich die Zahlstelle der Airline.

Die tripado GmbH ist als Reisebüro nicht passiv legitimiert.

Im Rahmen unserer Pflichten aus dem mit Ihnen geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag haben Sie uns aufgefordert in Ihrem Namen die Erstattung des Reisepreises bei Ihrem Vertragspartner, der Fluggesellschaft, anzufordern. Diesem Auftrag sind wir nachgekommen und haben einen Erstattungsantrag über das Abrechnungssystem der IATA - BSP Link an die Fluggesellschaft gestellt.

Die Quittungsnummer zur Einreichung Ihres Erstattungsantrages zur unserer Entlastung lauten wie folgt:

RA 4000476237

RA 4000476238

Die Airline hat mitgeteilt, dass die Bearbeitung des Erstattungsantrages auf Grund der vorliegenden herausfordernden Situation länger als üblich andauern kann. Es ist daher mit einer Bearbeitungszeit durch die Fluggesellschaft von mehreren Monaten zu rechnen.

Ihre Fristsetzung an uns als Reisebüro, für die Rückerstattung des Reisepreises durch die Fluggesellschaft, lehnen wir deshalb hiermit ausdrücklich ab.

Es ergibt aus dem mit der tripado GmbH geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag keine Rechtsgrundlage als Reisebüro gesamtschuldnerisch für die Fluggesellschaft für die Erstattung des Reisepreises zu haften. Wir werden eine Erstattung Ihnen gegenüber erst vornehmen können, nachdem die Airline den Erstattungsbetrag an uns avisiert und ausgekehrt hat.

Es steht Ihnen grundsätzlich frei die Erstattungspolitik bzw. die längeren Bearbeitungszeiten der Fluggesellschaft rechtlich zu hinterfragen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt die Fluggesellschaft, als Ihren Vertragspartner.

Unabhängig davon kontaktieren wir Sie umgehend, sobald die Airline die Erstattung Ihres Reisepreises uns gegenüber anzeigt.

Mit freundlichen Grüßen

tripado Serviceteam

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Tripado
Zufriedenheitsindex: n.d.

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