TUI Kreutzfahrt inkl. Flug gebucht, Rückflug AEZ 4243 startet mit 3,5 Std. Verspätung

  • Ungelöst
  • 09 Okt 2022
  • #426377
  • 362
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E. N.
N. N. - M.
TUI Vorgangs Nr 2823492

Hallo liebes TUI TEAM,
unsere Kreutzfahrt mit der Mein Schiff 2 endete am 11.09.22 mit einem tränenden Auge. Warum? Die Frage ist leicht zu beantworten. Unser Rückflug hatte 3,5 Stunden Verspätung mit AEROITALIA. TUI CRUSIS zieht sich aus der Verantwortung wegen der Fluggastrechte EG 261/2004. TUI verweist auf die AIRLINE AEROITALIA, die sollen zahlen. Dieses ist aber nicht rechtens! Lesen Sie dazu unten mehr.
Wir haben nach unserer Ankunft zu Hause ca. je 10 Mails an TUI und AEROITALIA gesende, nicht eine wurde beantwortet, und mehrere Telefonate geführt, ohne Ergebnis.
Langsam platzt uns auch der Kragen und werden jetzt wohl den Rechtsweg einschlagen müssen.
Ob wir weiterhin Kunden von TUI CRUSIS bleiben steht in den Sternen aber wohl eher nicht. Hin wird man mit TUI FLY geflogen und zurück mit einer Billigairline, AEROITALIA in diesem Fall, von der man nichts Gutes liest
Hauptsache TUI CRUSIS verdient

Hier mehr zur Aufklärung der Fluggastrechte:

Liegt demgegenüber wie in tausenden Fällen bei Kreuzfahrten eine sog. Paketbuchung bestehend aus Flug und Kreuzfahrt vor, ist der Reiseveranstalter auch für die ordnungsgemäße Durchführung des Hinflugs zum Schiff und des Rückflugs nach Hause verantwortlich.Wenn bei diesen Flügen etwas schief geht, es also zu einer Verspätung oder gar Annullierung kommt, kann der Kreuzfahrer statt der Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung auch Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht gegenüber der Reederei geltend machen.Kreuzfahrer können in einem solchen Fall einen Anspruch auf Reisepreisminderung geltend machen. Die Rechtsprechung ist hier verbraucherfreundlich. Gerichte sprechen in hierbei häufig 50 bis 100 Prozent Reisepreisminderung für den betroffenen Reisetag zu. Daneben kann der Reisegast aber zusätzlich Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen.Betroffene Kreuzfahrer sollten sich also nicht einfach an die Airline verweisen lassen. Vielmehr sollten Reisende prüfen lassen, welche Ansprüche hochwertiger sind.Sofern es durch Flugannullierungen und Verspätungen zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Anreise oder Abreise zur Kreuzfahrt oder nach Hause kommt, sind dies häufig die Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht, was vielen Betroffenen unbekannt ist“. Betroffene sollten sich daher nicht mit geringen Kulanzzahlungen oder einem Verweis an die Airline zufriedengeben. Kreuzfahrtveranstalter verweisen in letzter Zeit in diesen Fällen häufig an die Airline und auf die Fluggastrechteverordnung. „Egal wie der Flug gebucht wurde, finden sich Ausflüchte der Reedereien, wonach man hierfür nicht einstehen könne und sich die Betroffenen an die Airline wenden sollen.Gerade dann, wenn der Flug aber als Anreise zum oder Abreise vom Schiff über die Reederei gebucht wurde, sollten Kreuzfahrer sich nicht von der Geltendmachung ihrer gegebenenfalls deutlich höheren Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht gegenüber der Reederei abhalten lassen“
Wir ziehen das jetzt durch!

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09-10-2022 um 16:55 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TUI Cruises weitergeleitet. Mehr erfahren.

16-10-2022 um 13:16 Uhr


Die " nette " erste Antwort nach 5 Wochen! von dem TUI CRUSIS Team:

Guten Tag Familie N.
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass Ihre Rückreise nicht so reibungslos und bequem erfolgt ist wie geplant.

Niemand wünscht sich Verspätungen und Wartezeiten – aber unerwartete Umstände können selbst die sorgfältigste Planung auf den Kopf stellen.

Sie hätten für Ihre Flugverspätung gern eine Entschädigung und fordern eine Prüfung basierend auf der EU-Fluggastrechteverordnung. Als Reiseveranstalter fallen wir nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Bitte wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft: callcenter@aeroitalia.com

Herzliche Grüße

Ihr Guest Feedback Management

TUI Cruises GmbH
Heidenkampsweg 58
20097 Hamburg | Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst bedanken wir uns bei Ihnen nach mehreren Nachrichten unsererseits von Ihnen zu hören.
Wir hätten uns natürlich mehr über eine positive Rückmeldung gefreut, müssen jetzt wohl doch den nicht unbedingt gewollten Rechtsweg einschlagen sollte es nicht doch noch zu einer Einigung kommen.
Wir denken, Sie haben unsere Nachricht nicht richtig gelesen in der wir Ihnen mitteilen das TUI CRUSIS für uns zuständig ist als Reiseveranstalter der " Paketreise ". Kreutzfahrt incl. Flüge. Wir haben über TUI CRUSIS eine Pauschalreise, Kreutzfahrt inkl Flüge gebucht und somit ist TUI für uns zuständig. Wir bzw Pauschalreisende von Urlaubsreisen haben keinen Einfluss auf die Flüge die durch die Veranstalter geplant werden. Es sei denn wenn man nur die Kreutzfahrt bei TUI bucht und die Flüge selber dazu mit der Wunschairline bucht. Wir fordern darum von TUI CRUSIS die Entschädigung für die Flugverspätung und entgangene Urlaubsfreuden.
Wir bitten daher nochmals um eine erneute Prüfung basierend auf dem Pauschalreiserecht.
Als Anhang schicke ich die Grundlagen dazu am Ende nochmals mit.
Über eine positive und schnellere, als zuletzt, Rückmeldung von TUI CRUSIS würden wir uns freuen.

Familie N.

Hier mehr zur Aufklärung der Pauschalgastrechte:

Liegt demgegenüber wie in tausenden Fällen bei Kreuzfahrten eine sog. Paketbuchung bestehend aus Flug und Kreuzfahrt vor, ist der Reiseveranstalter auch für die ordnungsgemäße Durchführung des Hinflugs zum Schiff und des Rückflugs nach Hause verantwortlich.Wenn bei diesen Flügen etwas schief geht, es also zu einer Verspätung oder gar Annullierung kommt, kann der Kreuzfahrer statt der Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung auch Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht gegenüber der Reederei geltend machen.Kreuzfahrer können in einem solchen Fall einen Anspruch auf Reisepreisminderung geltend machen. Die Rechtsprechung ist hier verbraucherfreundlich. Gerichte sprechen in hierbei häufig 50 bis 100 Prozent Reisepreisminderung für den betroffenen Reisetag zu. Daneben kann der Reisegast aber zusätzlich Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen.Betroffene Kreuzfahrer sollten sich also nicht einfach an die Airline verweisen lassen. Vielmehr sollten Reisende prüfen lassen, welche Ansprüche hochwertiger sind.Sofern es durch Flugannullierungen und Verspätungen zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Anreise oder Abreise zur Kreuzfahrt oder nach Hause kommt, sind dies häufig die Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht, was vielen Betroffenen unbekannt ist“. Betroffene sollten sich daher nicht mit geringen Kulanzzahlungen oder einem Verweis an die Airline zufriedengeben. Kreuzfahrtveranstalter verweisen in letzter Zeit in diesen Fällen häufig an die Airline und auf die Fluggastrechteverordnung. „Egal wie der Flug gebucht wurde, finden sich Ausflüchte der Reedereien, wonach man hierfür nicht einstehen könne und sich die Betroffenen an die Airline wenden sollen.Gerade dann, wenn der Flug aber als Anreise zum oder Abreise vom Schiff über die Reederei gebucht wurde, sollten Kreuzfahrer sich nicht von der Geltendmachung ihrer gegebenenfalls deutlich höheren Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht gegenüber der Reederei abhalten lassen“

20-10-2022 um 17:29 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir wieder keinerlei Rückmeldungen auf unser Anliegen ( Vorgangs Nr 2823492 ) bekommen haben, haben wir uns nun dazu entschieden den Rechtsweg zu gehen.
Gerne wären diesen aus dem Weg gegangen aber von ihrer Seite kam nach vielen Mails unsererseits nur eine Rückmeldung mit dem Hinweis das wir uns an AEROITALIA halten sollen. Sie bzw. TUI ist in der Pflicht bei einer Pauschalreise bei Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen.

MfG Grüßen

Es ist sehr schade das TUI sich so seine Kreuzfahrer vergrault.

30-10-2022 um 19:43 Uhr


TUI weist weiterhin jede Verantwortung von sich und verweist erneut sich an AEROITALIA zu wenden nur von der Airline AEROITALIA bekommt man auch nach zehn Anschreiben in Deutsch und Italienisch keinerlei Rückmeldungen.
Viele Reklamationen auf dieser Seite haben die gleichen Probleme mit TUI und AEROITALIA nach Kreutzfahrten. Irgendwie komisch oder? Aber TUI interessiert es wohl nicht.
Nächste Woche haben wir unseren Termin bei unserem RA und dann sehen wir weiter.
Wir halten alle auf den laufenden und bleiben am Ball.

MfG E N

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-12-2022 um 13:50 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Kundenservice von TUI ist meiner Meinung nach überhaupt nicht Kundenfreundlich. Warum? Telefonisch kaum zu erreichen und wenn nur mit Ausreden behaftet und unkompetent. Leiten angeblich alles weiter ohne Rückmeldung. TUI selbst zieht sich aus der Verantwortung und gibt gerne zur Auskunft, man solle sich an die Fluggesellschaft, hier AEROITALIA, wenden obwohl ein Vertrag mit TUI besteht. So etwas nenne ich nicht Kundendennähe sondern unverschämt. Ohne Rechtsbeistand geht hier garnichts.TUI hat sich bei uns ins Abseits geschlossen.

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