Nachweislich zu unrecht abgebuchte Stornogebühr nicht erstattet

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  • 27 Dez 2021
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Wir hatten über TUI-Ferienhaus ein Ferienhaus im September gebucht, konnten aber wg. Corona nicht reisen und hatten dann storniert. TUI-Ferienhaus (genauer: Subunternehmen "Wolters-Reisen") hatte die Wohnung nachweislich sofort wieder vermietet, aber trotzdem Stornogebühren von unserer Kreditkarte abgebucht. Später wurde für TUI durch service.tui-ferienhaus@belvilla.com (Subunternehmen "Wolters-Reisaen" hatte zwischenzeitlich an Belvilla verkauft) schriftlich bestätigt, dass die Rechnung auf NULL gesetzt wird. Eine Rücküberweisung wurde telefonisch umgehend zugesagt. Aber, die zu Unrecht abgebuchte hohe Stornogebühr bis heute nicht erstattet. Mahnschreiben mit Fristsetzung halfen nicht. Auch über unser Reisebüro (Schiller in Weinstadt) konnten wir TUI-Ferienhaus nicht zur Rückerstattung bewegen. Bei den Subunternehmen sind die Telefonnummern "tot geschaltet. Keine Kontaktaufnahme von Seiten TUI. Wenn man bei TUI Ferienhaus (oder bei Subunternehmen) nach Stunden Warteschleife doch jemand erreicht, ist diese Person grundsätzlich nicht zuständig oder kann leider nicht weiterhelfen. .... Wer kennt eine TUI-Ferienhaus Telefonnummer in der Buchhaltung oder besser im Management einer für die Zahlungen verantwortlichen Abteilung?-?-?-? Ich möchte dort gerne mal so richtig Dampf ablassen!-!-!-!-! Ich werde wohl eine Klage vorbereiten.

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27-12-2021 um 08:15 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TUI Ferienhaus weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-01-2022 um 07:03 Uhr


Problem behoben

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Kurz gesagt: Unterirdisch schlecht.

Hier die Geschichte bis zur Regelung der Angelegenheit.
(Tip für die vielen Leidensgenossen: Hartnäckig bleiben und derartigen Geschäftspraktiken den Hahn abdrehen, dadurch dass man bei solchen Unternehmen NICHT BUCHT.)

Ich habe über alle erdenklichen Wege versucht, die Rückerstattung zu bewirken. Ich habe TUI Ferienhaus und die hier tätigen die Subunternehmen Wolters (hatte die Abbuchung der Stornogebühr von meiner Kreditkarte vorgenommen) und Belvilla (Wolters hatte "... an Belvilla verkauft") und das Reisebüro (konnten leider nicht helfen, sondern nur mein Anliegen an TUI übermitteln), über welches wir gebucht hatten. Darüber hinaus hatte ich versucht, eine Schlichtungsstelle für Reiseveranstalter einzuschalten. Aber: TUI hat grundsätzlich für alle seine Geschäfte erklärt, dass es an Schlichtungsverfahren einschlägiger "Ombudsmann Stellen" NICHT teilnimmt (hätte ich das vor Buchung erfahren, hätten wir bei TUI auch nicht gebucht!)

Nach vielen vergeblichen Telefonaten und stundenlangen Warteschleifen in den Telefonhotlines (wenn man INNERHALB der durch den AB bekanntgegebenen Gesschäftszeiten anruft, nimmt keiner das Gespräch an oder der AB teilt mit: "... leider rufen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten an ... unsere Geschäftszeiten sind ..."

Gewirkt hat am Ende lediglich, dass ich meine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet habe, eine Kotenübernahmeerklärung bekommen habe, die TUI mit entsprechenden Schreiben MEHRFACH angemanhnt habe und auf die bevorstehende Klage hingewiesen habe.

Ich habe dann erst ein Schreiben erhalten, dass man die Rückerstattung durchführen möchte, dass jedoch die von mir angegebene IBAN nicht korrekt, zu lang, sei. Ja, ich hatte leider einen Tastenpreller in der entsprechenden EMail mit IBAN-Angabe übersehen.

Allerdings hat man wohl bei TUI darauf gesetzt, im Klagefall darauf verweisen zu können, dass eine Rückerstattung nicht möglich gewesen sei. Ich bewerte das als eine sehr Kunden-unfreundliche (eher unlautere) Taktik. Man hätte besser direkt rückfragen können, wie denn die korrekte IBAN für die Rückerstattung lautet, statt gut 3 Monate die Regelung der Angelegenheit zu verhindern.

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TUI Ferienhaus
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