am 31.08.2022 mussten wir die Flugtickets mit der Buchungsnummer UYR7PR stornieren, weil mein Bruder im Krankenhaus war und haben von 1.206,85 EUR nur 726,85 EUR zurückertattet bekommen.
Hiermit fordern wir Sie auf, die für den Flug berechneten Steuer und Gebühren nach §648 BGB zürückzuerstatten. Wir gehen davon aus, dass Sie darüber hinausgehende Aufwendungen erspart haben. Da wir keinen Einblick in Ihre entsprechenden Unternehmensinterna haben, sind Sie im konkreten Fall zur Abrechnung und Auskunft über Ihre weitergehenden Ersparnisse oder anderweitigen Ticketverkaüfe verpflichtet.
Im Übrigen darf eine Fluggesellschaft nach dem Urteil des EuGH vom 06.07.2017, Az: C290/16, keine pauschale Bearbeitungsgebühr für eine Flugstornierung berechnen und muss zudem sämtliche für Steuern und Gebühren anfallenden Kosten genau ausweisen. Das gilt auch für Vermittlungsportale (BGH-Urteil vom 21.04.2009, Az: XI ZR 78/08).
Ich erwarte Ihre Abrechnung und die Erstattung der Steuern und Gebühren bis zum 08.10.2022.
Sollten Sie nicht fristgemäß zahlen, werden wir rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und gegebenfalls gerichtliche Schritte einleiten
Freundliche Grüße
Frau ****** ******
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24-10-2022 um 23:34 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Turkish Airlines weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
06-11-2022 um 11:20 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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