An den VW-Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte der 90er Jahre bin ich Kundin bei VW. In dieser Zeit habe ich eine Vielzahl von Modellen vom Sharan bis hin zum Touareg gefahren. Aktuell habe ich einen Tiguan Baujahr 2019.
Bisher bin ich mit den Fahrzeugen immer gut und sicher gefahren. Hoffentlich auch in Zukunft.
Heute wende ich mich jedoch mit einem Anliegen an Sie:
Bei meinem Tiguan ist durch meinem Mann festgestellt worden, dass die Bremsen bei einer höheren Geschwindigkeit Geräusche machen bzw. ein leichtes Ruppeln zu hören bzw. zu spüren ist.
Da mein Mann einen Firmenwagen nutzen kann, kommt es selten vor, dass er meinen
Tiguan fährt. Bei seiner letzten Fahrt im Juli 2020 stellte er jedoch die Geräusche bzw. das Ruppeln fest und vereinbarte kurzfristig mit der Vertragswerkstatt Autohaus AWUS Mobile in Schwerin einen Besichtigungstermin. Dieser fand dann am 10.August statt.
Bei der Annahme in der Werksstatt wurde ihm mitgeteilt, dass eine sofortige Begutachtung trotz Terminvereinbarung nicht stattfinden könne bzw.das er länger warten müsste, ihm
aber einen Leihwagen für die Zeit zur Verfügung steht. Nach 2 Stunden konnte mein
Mann das Auto wieder abholen.
Nach der Begutachtung durch die Werkstatt von AWUS Mobile erhielt mein Mann
durch einen Werkstattmeister sinngemäß folgende Auskünfte:
1. auf der Vorderbremse ist ein Schleier, daher das Rubbeln ?
2. Es handelt sich dabei um keine Garantieleistung von VW, zu einen wegen der
zuviel gefahrenen Kilometer (17500) und zum anderen wären die Bremsen
max. 6 Monate nach Auslieferung höchstens noch ein Garantiefall.
( Das mein Mann im dem Autohaus unfreundlich und arrogant bedient wurde, sei nur nebenbei erwähnt. Ende August bekam ich vom Autohaus AWUS eine Rechnung über 58,01€ für einen Bremsen-Check und 2h Mietwagen )
Bei einem 1 Jahr alten Fahrzeug sollte nach meiner Auffassung solch ein Check noch als Garantiefall verbucht werden können, da weder der Kunde noch die Werkstatt wissen um welchen Defekt es sich handeln konnte.
Da mein Mann die Auskunft sehr „dürftig“ fand, holte er sich eine zweite Meinung in der Werkstatt des VW-Autohauses Hildesheim in Crivitz ein. Dort angekommen wurde er sofort bedient und zusammen mit dem Werkstattmeister der Tiguan auf einer Hebebühne begutachtet.
Die Aussage der zweiten Begutachtung weicht sehr deutlich von der ersten Begutachtung ab.
Das Ergebnis der zweiten Begtachtung:
Die Hinterradbremsen haben schon Roststellen auf der Innenseite, die durch eine Unwucht entstehen können.
( Ein Wort in eigener Sache. Sicherlich sind Sie etwas verwundert, warum mein Mann die Werkstatttermine mit meinem Auto wahrnimmt. Leider finde ich, dass nach wie vor das Klischee bedient wird, Frauen und Autowerkstätten gehen nicht zusammen. Meine Erfahrungen diesbezüglich passen leider in dieses Muster.)
Fazit: 2 Begutachtungen zwei Meinungen, für den Fahrzeugführer schon sehr irritierend.
Doch damit ist meine ursachliche Störung, weswegen ich Ihnen schreibe, nicht behoben.
Beide Meister waren in Ihrer Aussage übereinstimmt, dass es sich bei diesem Mangel um keine Garantieleistung handelt und ich den Austausch der kompletten Bremsanlage selber bezahlen muss.
Diese Aussage habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, gehe mit ihr jedoch nicht konform.
Wie können bei einem nicht mal einem Jahr alten Fahrzeug mit ca. 17 Tkm Fahrleistung die Bremsen rosten ? Stand das Auto bereits länger auf einem Auslieferungsparkplatz? Auf
diesen Fakt wurde mein Mann übrigens von einer Werkstatt hingewiesen.
Nach einer solchen Aussage und den zusätzlichen von mir geschilderten o.a. Details bitte ich um Ihre Prüfung, inwieweit Sie hier doch die Erneuerung der Bremsen als Garantiefall bzw. im Rahmen einer Kulanz abwickeln können.
Mit freundlichen Grüßen
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Lindenstraße 9c, 19067 Dobin am See OT Flessenow, Email: *****
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