s. Ihr Schreiben vom 17.1.2022 Vertragsnr.8790441458

  • Ungelöst
  • 22 Jan 2022
  • #342609
  • 307
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Mit Ihrem o.g. Schreiben teilten Sie mir mit, dass ich bis 24.1.2022 den Betrag von 604,28 € plus Mahngebühren und Gebühren für die Rücklastschrift überweisen soll. Der Betrag wurde mir auf meinem Konto per 13.01 2022 belastet. Diese Lastschrift habe ich wieder zurück gegeben und zwar aus folgenden Gründen. Ich habe Euch per 9.1.2022 mitgeteilt, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache und habe gleichzeitig die Ihnen evtl. erteilen Einzugsermächtigung per Lastschrift widerrufen. Anscheinend wurde meine Kündigung nicht beachtet.
In Ihrem Schreiben vom 17.01.2022 (20.01.erhalten) setzen Sie mir eine Frist bis 24.01.2022 zur Begleichung der Rückstände. Ich finde dies eine Unverschämtheit. Es bleibt dem Kunden ja keinerlei Zeit zu reagieren . Außerdem drohen Sie Ihrem Schreiben gleich mit rechtlichen Schritten wenn der Termin. Ich finde dies nicht sehr Kundenfreundlich bzw. ein unmögliches Verhalten ihrerseits.
Ich habe die Angelegenheit meiner Rechtschutzversicherung zur weiteren Bearbeitung.
Im Internet stehen ja fast nur negative Bewertungen. Und zwar nicht gerade für Ihr Unternehmen spricht.
Gruß
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22-01-2022 um 10:33 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an voxenergie weitergeleitet. Mehr erfahren.

22-01-2022 um 10:33 Uhr


Ich habe heute nicht schlecht als ich meine Post bekommen habe. Sie haben mir genau das gleiche Schreiben geschickt wie am 17.1.2022. Ich weiß nicht was das soll.
Ich habe allerdings in meinem Beschwerde heute Mittag noch 2 Sachen vergessen zu erwähnen. Bitte können Sie mal erklären wie Sie auf den von 604,12 € kommen. In dem ganzen Schriftverkehr taucht dieser Betrag nirgends auf. Wenn dies Ihr neuer Abschlagsbetrag sein soll, dann habe ja dem ja schon in meinem Schreiben vom 9.1.2022 widersprochen.
Und 2. würde ich gerne von Ihnen, für welchen Zeitraum die 604,12 € berechnet wurden.
Gruß
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-02-2022 um 23:07 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

S. meine Bewertungen alles schlechte Bewertungen

21-02-2022 um 11:37 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir die Abmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin, den 03.03.2022, auf Grund Ihrer Sonderkündigung veranlasst haben.
Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat voxenergie leider keinen Einfluss. Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.
Bitte denken Sie auch daran, die Abschläge bis zum Kündigungsdatum zu begleichen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass es auf dem Energiemarkt aktuell zu enormen Anstiegen der Kosten in Strom-und Gasproduktion sowie der Beschaffung dieser Produkte kommt.
Um entstehende Kosten dabei zu decken, die langfristig auch auf unsere Kunden umgelegt werden, erfolgt bereits jetzt eine Anhebung der monatlichen Abschlagskosten.
Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt nicht in Betracht. Zuviel gezahlte Beträge im Vergleich zum Verbrauch werden dann in der Abschlussrechnung verrechnet. Selbstverständlich wird dann die Differenz des aktuellen Abschlages berücksichtigt.
Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Team

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