Sonderkündigungsrecht bei Preiänderungen.

  • 10 Okt 2020
  • #129948
  • 1.162
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In Ihrem Schreiben vom 23.09.2020 kündigen Sie eine Preierhöhung zum 7.11.2020 an und bemerken richtig, das
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist der Vertrag zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gemäß
§ 5 Abs.3 Strom GVV gekündigt werden kann.
Ihre Reaktion auf meine daraufhin erfolgte Kündigung ist ein
Schreiben vom 8.10.2020 in dem sie erklären, daß ich noch
bis zum 28.02,2023 vertraglich an Sie gebunden wäre.
Ich erwarte eine sofortige schriftliche Annahme meiner
Sonderkündigung, die Sie im Schreiben 23.09.2020 selbst
als mein Recht schriftlich erklären.
An Ihren, im Schreiben vom 8.10.2020 angebotenen Reduzierungen der Arbeits und Grundpreise besteht kein Interresse mehr.

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10-10-2020 um 15:24 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an voxenergie weitergeleitet. Mehr erfahren.

18-10-2020 um 21:23 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an voxenergie weitergeleitet. Mehr erfahren.

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