Nach nunmehr 3 Einschreiben wurde klar und eindeutig dargestellt, dass eine Rückzahlungsverpflichtung unseres Reisevertrages und deren Vorauszahlung besteht. Eine erste Mahnung, vom 07.09.2020 ist ebenso als Einschreiben in die Schweiz mit dem Hinweis von Bearbeitungskosten in diesem Zusammenhang mitgeteilt worden. Sollten noch zwei zusätzliche Mahnungen erforderlich werden erhöhen sich zwangsläufig die Bearbeitungskosten um weitere 220,00€ ! Sollte sich bis zur 3. und letzten Mahnung immer noch kein Zahlungseingang festgestellt werden. WIrd über das Gericht und einem Zwangstitel die noch Ausstehende Vorabzahlung einschließlich Bearbeitungskosten eingefordert werden.
Eine Beherbergung auf Mallorca im Hotel Oleander wäre nie möglich geworden, da dieses seit Mitte August geschlossen hat.
Antwort von vtours
28-09-2020 um 13:20
Sehr geehrte Frau *****,
nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen sagen, dass Sie bei Vorgang 34117303 die Stornokosten mitgeteilt bekommen und diese akzeptiert haben. Daraufhin haben wir den Vorgang storniert. Vorgang 34117318 ist aktuell noch in der Prüfung und Fachabteilung wird sich im Anschluss bei Ihnen melden.
Viele Grüße aus Aschaffenburg,
Ihr vtours-Team.
Endgültige Einschätzung von Gabriele
28-09-2020 um 21:57
Problem nicht gelöst
1 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?Fachlich nicht kombetent , und bewusst irreführend . Falsche Auslegung hausinterner Vertragsbedingungen.
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