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Wunschgutschein - Betrug: Es wird mit Adidas geworben obwohl Adidas kein Einlösepartner ist

  • Beantwortet
  • 16 Okt 2022
  • #428889
  • 22

Guten Abend,

Ich habe Ihnen ein Bild der Gutscheine geschickt.

Hier werben Sie explizit damit, dass die Gutscheine bei Adidas einlösbar sind (das war der Zweck meines Kaufs). Aber sind sie anscheinend nicht.

Ich bitte Sie mir die Gutscheine anderweitig auszuzahlen, da Sie ihrem Werbeversprechen nicht nachkommen können.

Leiten Sie bitte diese Mail und die vorherige Mail (mit den Bildern) an die zuständige Abteilung weiter.

Ich behalte mir vor Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten und die Firma Adidas über Ihre irreführende Werbung (Explizite Aufschrift: einlösbar bei Adidas) und die Nutzung des Adidas Logos zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

19-10-2022 um 12:21


Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Wir sind nicht zur dauerhaften Zusammenarbeit mit einem bestimmten Einlöse-Partner verpflichtet. Scheidet ein bisheriger Einlöse-Partner aus dem Kooperationssystem aus, können erworbene WUNSCHGUTSCHEINE nicht mehr gegen Gutscheine der ausgeschiedenen Einlöse-Partner eingelöst werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Einlöse-Partner bei Kauf des WUNSCHGUTSCHEINs auf der WUNSCHGUTSCHEIN-Website oder im Handel als Einlöse-Partner beworben wurde.

Sie haben die Möglichkeit Ihren Kaufvertrag, binnen innerhalb vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nur wenn Sie die Fashion WUNSCHGUTSCHEIN bei uns Online erworben haben.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei der zuständigen Fachabteilung, erreichbar unter b2cpriority@wunschgutschein.de.

Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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