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Wunschgutschein - Urheberrechtsverletzungen und anwaltliche Vetretung der Adidas GmbH

  • Beantwortet
  • 16 Okt 2022
  • #428909
  • 34

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie meinem Anliegen für die 5 erworbenen Gutscheine nicht nachgekommen sind, Sie mir auch keine anderen Optionen für die Beilegung des Streitfalls angeboten haben und anscheinend sich noch nicht mal die Mühe gemacht haben meine Beschwerdeschreiben an die zuständige Abteilung weiterzuleiten, habe ich nun weitere Schritte eingeleitet:

-breite Veröffentlichung meiner Beschwerde

- Kontaktaufnahme mit der anwaltlichen Vertretung der Adidas GmbH

Zusätzlich behalte ich mir vor weitere Schritte der Veröffentlichung und vorallem rechtlicher Vorgensweise einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen



Kopie des Schreibens an die anwaltliche Vertretung der Adidas GmbH:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich informiere Sie hiermit über eine Urheberrechtsverletzung die an Ihrem Mandanten mit den Besitzansprüchen der Marke Adidas begangen wurde und weiterhin begangen wird.

Hierbei handelt es sich um den Gutscheinanbieter Wunschgutschein Gmbh.

Dieser verkauft offensichtlich in Einkaufzentren wie z.B. Rewe bundesweit seine Gutscheinkarten mit der Markenaufschrift Ihres Mandanten. Hierbei wird dem Kunden suggeriert, dass der Gutschein bei Ihren Mandanten einlösbar sei, obwohl dies nicht der Fall ist.

Viele Kunden die ich persönlich kenne kauften diese Gutscheine mit der Absicht diese bei Ihren Mandanten einzulösen. Das Versprechen mit der großen Aufschrift „einlösbar bei Adidas“ ist jedoch unwahr, da Adidas kein Einlösepartner der Wunschgutschein Gmbh ist.

Dadurch gehen Ihrem Mandanten große Gewinneinnahmen verloren und die Kunden sind gezwungen sich andere Einlösepartner auszusuchen. Eine möglich Rückgabe der Gutscheine ist nachdem Kauf auch nicht mehr möglich.

Hierbei entsteht ein immenser finanzielle Schaden für Ihren Mandanten und auch sein Ruf leidet unter der falschen und irreführenden Verwendung seines Markennamens und Markenlogos.

In der Anlage finden Sie ein Bild der angebotenen Gutscheine.
Zuzüglich habe ich Ihnen ein Bild meiner Email Korrespondenz mit Wunschgutschein Gmbh hinzugefügt, indem ganz offen bestätigt wird, dass Adidas kein Einlösepartner der Wunschgutschein Gmbh ist.

Mit freundlichen Grüßen

19-10-2022 um 12:26


Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Wir sind nicht zur dauerhaften Zusammenarbeit mit einem bestimmten Einlöse-Partner verpflichtet. Scheidet ein bisheriger Einlöse-Partner aus dem Kooperationssystem aus, können erworbene WUNSCHGUTSCHEINE nicht mehr gegen Gutscheine der ausgeschiedenen Einlöse-Partner eingelöst werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Einlöse-Partner bei Kauf des WUNSCHGUTSCHEINs auf der WUNSCHGUTSCHEIN-Website oder im Handel als Einlöse-Partner beworben wurde.

Sie haben die Möglichkeit Ihren Kaufvertrag, binnen innerhalb vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nur wenn Sie die Fashion WUNSCHGUTSCHEIN bei uns Online erworben haben.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei der zuständigen Fachabteilung, erreichbar unter b2cpriority@wunschgutschein.de.

Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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