Meine Tochter und ich haben im April 2021 jeweils einen Wunschgutschein von meiner Freundin erhalten. Jetzt wollte ich meinen Einlösen, aber Fehlanzeige. Auf meine 1. E-Mail habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Beim Anruf der Hotline bekam ich eine andere E-Mail Adresse mitgeteilt. Hier sollte ich ein Foto des Gutscheines senden. Daraufhin bekam ich die Mitteilung, das mein Gutschein nicht aktiviert ist, bzw. als nicht verkauft im System steht. Ich sollte mich an den Laden wenden, wo dieser gekauft wurde, da meine Freundin den Bon aus April nicht mehr besitzt. Aber der Ladeninhaber kann nichts machen und ich soll mich an Wunschgutschein wenden. Ist schon eigenartig, der Gutschein meiner Tochter ist aktiviert und meiner nicht, obwohl beide zusammen gekauft wurden. Also bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt… Zum Glück hat man eine Rechtsschutzversicherung…
Ich werde auf keinem Fall Wunschgutschein weiterempfehlen…
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25-08-2021 um 21:44 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Wunschgutschein weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von Wunschgutschein
26-08-2021 um 15:28 Uhr
Liebe Kundin "******",
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.
Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung.
Mailen Sie gerne Ihren Sachverhalt und ein Bild der Wunschgutscheine an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter dusoffice@wunschgutschein.de, dann werden wir den Sachverhalt priorisiert für Sie prüfen.
Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
19-09-2021 um 13:12 Uhr
Problem ungelöst
1 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Nicht zu Empfehlen…
Abschließende Betrachtung von Wunschgutschein
21-09-2021 um 15:05 Uhr
Liebe Kundin "******",
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.
Bitte prüfen Sie Ihr Postfacheingang, ich habe Ihnen bezüglich Ihrer Reklamation bereits eine Lösungsorientierte Email gesendet.
Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN
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