Das Möbelgeschäft hat auch nach naheze 2 Monaten ein fehlendes Teil eines großen und teuren Gartentischs nachgeliefert. Es hat aber trotz dieses unstrittigen Mangels, der ein sachgerechtes Auifstellen und Nutzen des Tisches nicht ermöglicht, die sogleich beim Kauf und noch vor Auslieferung des Tisches abverlangte Bezahlung - über die Kreditkarte - einkassiert. Dies auch trotz des Sachverhalts, dass betreffende Kreidtkartenrechnung erst nach ca. 4 Wochen fällig war.
Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages hat im Hinblick auf den obigen Umstand und weil die Rückgabe des Tisches mit hohem Aufwand verbunden ist, keinen wirtschaftlichen Sinn und eine Kaufpreis kann nicht verwirklicht werden
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22-09-2018 um 18:35 Uhr
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