Gekauft wurde am 05.02.2022 eine Eckbank mit 4 passenden Stühlen. Der damals zugesagte Liefertermin verschob sich mehrfach. Am 07.07.2022 wurde die Ware dann endlich geliefert. Jedoch war die Lieferung zu einem unvollständig (es fehlten die 4 Stühle) und zum anderen wurde eine andere Eckbank geliefert als die, die wir bestellt / gekauft haben. Unverzüglich haben wir das Unternehmen informiert und um Lieferung der bestellten Eckbank gebeten. Es wurde dem Unternehmen eine Frist zur Nacherfüllung eingeräumt. Auf diese E-Mail kam von Seiten des Unternehmens keinerlei Rückmeldung. Nachdem die Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, haben wir den Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschreiben angemeldet. Auch hier wurde wieder eine Frist gesetzt. Diese Frist ist nun verstrichen und leider hat auch auf dieses Schreiben das Unternehmen nicht reagiert. Nun werden wir wohl oder übel einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung unserer Rechte einschalten müssen.
Antwort von XXXLutz Deutschland
25-08-2022 um 12:10
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen soeben an die zuständige Stelle weitergegeben. Die Kollegen dort werden es prüfen und sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine passende Lösung für Sie zu finden.
Viele Grüße
Ihr XXXLutz Team
Antwort von Thomas
09-09-2022 um 09:55
Seit folgender Email vom 25.08.2022 ist nichts mehr passiert.
Sehr geehrter Herr XYZ,
es tut uns leid, dass es zu Unannähmlichkeiten gekommen ist.
Wir werden Ihr Anliegen an unsere Abteilungsleiterin Frau K. weiterleiten.
Unsere Fristsetzung läuft zum 09.09.2022 ab, falls sich niemand meldet werden wir die Angelenheit ohne weitere Kommunikation an unserem Rechtsbeistand übergeben.
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