UST-Senkung nicht weitergegeben

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  • 29 Aug 2020
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Wir haben im Juni 2020 Gartenmöbel bestellt, mit einer mündlich zugesicherten Lieferzeit von höchstens 3 Wochen. Diese Lieferzeit war Voraussetzung für unseren Kauf bei XXXLutz statt bei der Konkurrenz.
Nachdem drei Wochen verstrichen waren, haben wir versucht, jemanden von der Gartenabteilung in Rgb telefonisch zu erreichen. Als Resultat wurde uns mitgeteilt, dass die Gartenmöbel eine Lieferzeit von ca. 6 Wochen haben. Als wir dem Herrn am Telefon mitteilten, dass wir sie unter der Voraussetzung einer Lieferzeit von bis zu 3 Wochen bestellt haben, wurden wir sehr unlieb auf den Kaufvertrag verwiesen, dass die Lieferzeit bis zu 6 Wochen betragen kann. Vom Ausdruck „Der Kunde ist König“ fehlte hier jede Spur, leider zutreffend „Servicewüste Deutschland“!
Nach 6 Wochen ohne Gartenmöbel, haben wir erneut angerufen. Unser damaliger Verkäufer bekräftigte nochmal seine Aussage mit einer Lieferzeit von höchstens 3 Wochen und wollte sich bezüglich der Lieferung zurückmelden. Einen Rückanruf haben wir nicht erhalten, jedoch haben wir nach erneutem Nachfragen nach 7 Wochen erfahren, dass die Gartenmöbel endlich da sind. Bei der Abholung haben wir einen 30 EUR Gutschein erhalten, wegen der längeren Lieferzeit.

Bei der Bezahlung der Artikel wurde die Umsatzsteuersenkung von 3 % nicht an uns weitergegeben. Nach Diskussionen mit dem Personal beharrten sie darauf, dass sich die Steuersenkung auf das Kaufdatum bezieht und nicht auf den Leistungszeitpunkt. Als Mitarbeiterin in der Buchhaltung einer größeren Firma konnte ich diesen Sachverhalt klären. Als der Abteilungsleiter mit dem Argument „Kaufdatum“ somit nicht weiterkam, teilte er uns mit, dass die Steuersenkung im Preis schon berücksichtigt wäre.
Wir sind langjährige Kunden, deshalb haben wir einen Rabatt bekommen und nicht deswegen, weil die Lieferung nach dem 01.07.2020 erfolgte.
Nach einigem Hin und Her und keinerlei Verständnis mussten wir den Restbetrag gemäß Auftrag bezahlen. Der Auftrag war aber mit 19% Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nach der Bezahlung haben wir entsetzt festgestellt, dass XXX Lutz den Nettopreis aus unserem Auftrag auf der Rechnung um 3% erhöht hat und 16% UST ausgewiesen hat. Das ist echt die Höhe! Dadurch spart sich XXXLutz jetzt die 3%, da die Steuer ein durchlaufender Posten ist. Wir sind echt verärgert über diese Vorgehensweise und dem Verhalten uns gegenüber. Hat XXXLutz das wirklich nötig?
Fazit: Für diesen Preis hätten wir die Gartenmöbel bei jedem Konkurrenzunternehmen bekommen. Auch ohne lange Lieferzeit, so dass wir die Gartenmöbel in unserem Urlaub hätten nutzen können. Da hat man keine Lust mehr, die restlichen Möbel bei XXX Lutz zu kaufen. Echt schade.

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29-08-2020 um 21:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an XXXLutz Deutschland weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-09-2020 um 12:40 Uhr


Liebe Frau ******,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Wir sind stets bemüht, einen einwandfreien Service zu gewährleisten. Um uns stetig zu verbessern, setzen wir daher auf den direkten Kontakt mit unseren Kunden. Wir haben Ihre Beschwerde an die verantwortlichen Kollegen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Ihr Team von XXXLutz

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

25-09-2020 um 08:52 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Ich finde es sehr schade, dass ich diesen Weg gehen musste, um die Steuerdifferenz zu erhalten, die mir gesetzlich zusteht.

3
XXXLutz Deutschland
Zufriedenheitsindex: 50.8/100

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