Inkasseandrohung für einen Gutschein

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  • 02 Nov 2021
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Die interne Kommunikation zwischen Kundenservice und Buchhaltung scheint bei Yves Rocher eine Katastrophe zu sein. Vor einiger Zeit habe ich einen Gutschein in Höhe von 9,60€ für ein schlecht gewordenes Produkt erhalten. Am12.7. tauschte ich die Gutschrift gegen ein Produkt ein, dazu musste ich die Gutschrift per Post an Yves Rocher schicken, was auch erfolgte. Im September kam eine Zahlungserinnerung über diesen Betrag, Beim ersten telefonischen Serviceberater gab es ein EDV-Problem. Beim 2. Berater musste ich mich belehren lassen, dass ein Gutschein nicht das Gleiche ist wie eine Gutschrift. Gutscheine laufen über den Kundenservice, Gutschriften über die Buchhaltung. Eigentlich nicht mein Problem, oder?! Es wurde mir garantiert, dass die Gutschrift der Gutschrift an die Buchhaltung kommuniziert werde und das Thema für mich erledigt ist.
Im Oktober kam die Mahnung. Gleiches Procedere, EDV kaputt, beim soundsovielten Versuch 'erledigte' die Dame vom Kundenservice mein Problem. Und siehe da heute kam die letzte Mahnung mit Androhung der Übergabe an eine Inkassobüro.
Ich bin seit mindestens 2 Jahrzehnten Kundin bei Yves Rocher und werde meine Kundendatenlöschung per email anweisen. Für einen Betrag von 9,60€, der mir zusteht und aufgrund von mangelnder interner Kommunikation zum Verlust einer guten Kundin führt. Herzlichen Glückwunsch!

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02-11-2021 um 16:51 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Yves Rocher weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-11-2021 um 06:44 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Inkompetent

2
Yves Rocher
Zufriedenheitsindex: 33.9/100

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